Bad Soden-Salmünster – Die Stadtverwaltung erinnert aufgrund gehäufter Feststellungen erneut daran, dass die Straßenreinigung in Bad Soden-Salmünster in der Verantwortung der Grundstückseigentümer liegt. Das Ordnungsamt appelliert deshalb abermals an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Pflichten aus der städtischen Straßenreinigungssatzung wahrzunehmen.
Gemäß dieser Satzung sind die anliegenden Eigentümer verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege sowie die Straße bis zur Fahrbahnmitte regelmäßig zu reinigen. Dazu gehört nicht nur das Entfernen von Laub, Gras oder Unkraut, sondern auch die Reinigung der Abflussrinnen, um das ordnungsgemäße Abfließen von Regenwasser zu gewährleisten.
„Die Pflege des öffentlichen Raums beginnt direkt vor der eigenen Haustür. Mit dem Hinweis auf die Reinigungspflicht wollen wir nicht belehren, sondern erinnern. Viele Bürgerinnen und Bürger übernehmen diese Aufgabe bereits vorbildlich – das verdient ausdrücklich Anerkennung“, erklärt Bürgermeister Dominik Brasch. „Es ist im Interesse aller, dass sich unsere Straßen und Wege in einem gepflegten Zustand befinden. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, gefährdet nicht nur das Stadtbild, sondern auch die Verkehrssicherheit. Gerade bei Starkregenereignissen mussten wir in den vergangenen Monaten feststellen, dass ungereinigte Straßenabschnitte zu zugesetzten Straßeneinläufen führten und so den Abfluss der Wassermassen behinderten. Dies kann im schlimmsten Fall zu größeren Schäden führen."
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts kontrollieren derzeit verstärkt, ob die Reinigungspflicht erfüllt wird. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. In wiederholten Fällen oder bei besonders starker Verschmutzung kann das Ordnungsamt die Reinigung auf Kosten der Pflichtigen veranlassen.
Ordnungsamtsleiter Christian Buhl ergänzt: „Wir erleben häufig, dass die Reinigungspflicht schlichtweg nicht bekannt ist. Deshalb ist uns die wiederholte Aufklärung ein wichtiges Anliegen. Wer seine Aufgaben dauerhaft ignoriert, muss allerdings mit Konsequenzen rechnen. In solchen Fällen ist die Beauftragung eines Reinigungsdienstes oft die sinnvollere und kostengünstigere Lösung.“
Die Stadt verweist in diesem Zusammenhang auf die Straßenreinigungssatzung, die auf der Internetseite der Stadt Bad Soden-Salmünster abrufbar ist. Bei Fragen steht das Ordnungsamt gerne beratend zur Seite.
Aufnahmen aus dem Stadtgebiet