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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Bad Soden-Salmünster;

Bebauungsplan „Solarpark Katholisch-Willenroth“, Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich südwestlich der bebauten Ortslage von Katholisch-Willenroth, Flur 2, Flurstück 38/1 im Norden des Stadtgebietes von Bad Soden-Salmünster.

Die Fläche grenzt im Westen an die Gemeinde Brachttal sowie nordwestlich an die Gemeinde Birstein an. Der Abstand der Planfläche zur nordöstlich gelegenen Wohnbebauung des Ortsteils Katholisch-Willenroth beträgt ca. 350 m, der Abstand zum Siedlungsrand des südwestlich gelegenen Ortsteils Udenhain der Gemeinde Brachttal beträgt ca. 900 m.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von insgesamt 56.098 m² (5,6 ha) und ist der Bekanntmachung beigefügt.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Zielsetzung für das Plangebiet des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ besteht in der planungsrechtlichen Ermöglichung der Errichtung eines Solarparks. Diesbezüglich sind Regelungen bezüglich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche zu treffen. Geplant ist die Errichtung von aufgeständerten Solarmodulen mit einer überschirmten Fläche von ca. 34.455 m² sowie den erforderlichen Nebenanlagen wie Trafostationen und Wechselrichter.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ sowie der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag werden in der Zeit vom

Montag, dem 20.01.2025 bis einschließlich

Freitag, den 21.02.2025

im Internet wie folgt veröffentlicht:

  • auf der Internetseite der Stadt Bad Soden-Salmünster unter
    https://www.badsoden-salmuenster.de/Rathaus&Verwaltung/Aktuelles
  • auf der Internetseite der Planergruppe ROB www.planergruppe-rob.de unter „Beteiligungsverfahren“ (https://planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren/)

Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Bad Soden-Salmünster wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Bad Soden-Salmünster, 1. OG, Zimmer 113, Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar:

Montags bis donnerstags

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie dienstags

von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

und donnerstags

von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und freitags

von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadt@badsoden-salmuenster.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Bad Soden-Salmünster, 08.01.2025

Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Dominik Brasch
Bürgermeister

Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ (unmaßstäblich)

Lage des räumlichen Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ (unmaßstäblich)