Bebauungsplan „Solarpark Katholisch-Willenroth“, Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich südwestlich der bebauten Ortslage von Katholisch-Willenroth, Flur 2, Flurstück 38/1 im Norden des Stadtgebietes von Bad Soden-Salmünster.
Die Fläche grenzt im Westen an die Gemeinde Brachttal sowie nordwestlich an die Gemeinde Birstein an. Der Abstand der Planfläche zur nordöstlich gelegenen Wohnbebauung des Ortsteils Katholisch-Willenroth beträgt ca. 350 m, der Abstand zum Siedlungsrand des südwestlich gelegenen Ortsteils Udenhain der Gemeinde Brachttal beträgt ca. 900 m.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von insgesamt 56.098 m² (5,6 ha) und ist der Bekanntmachung beigefügt.
Die Zielsetzung für das Plangebiet des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ besteht in der planungsrechtlichen Ermöglichung der Errichtung eines Solarparks. Diesbezüglich sind Regelungen bezüglich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche zu treffen. Geplant ist die Errichtung von aufgeständerten Solarmodulen mit einer überschirmten Fläche von ca. 34.455 m² sowie den erforderlichen Nebenanlagen wie Trafostationen und Wechselrichter.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die Vorentwürfe des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ sowie der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag werden in der Zeit vom
Freitag, den 21.02.2025
im Internet wie folgt veröffentlicht:
Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Bad Soden-Salmünster wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Bad Soden-Salmünster, 1. OG, Zimmer 113, Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar:
| Montags bis donnerstags | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| sowie dienstags | von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| und donnerstags | von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| und freitags | von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadt@badsoden-salmuenster.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Bad Soden-Salmünster, 08.01.2025
Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ (unmaßstäblich)
Lage des räumlichen Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Katholisch-Willenroth“ (unmaßstäblich)