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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung betr. Beschlussfassung des Jahresabschlusses durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ und die Entlastung des Verbandsvorstandes für das Haushaltsjahr 2019

In der Sitzung am 04. Juli 2023 stellte die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 fest. Das Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises, Barbarossastraße 22, 63571 Gelnhausen, erteilte folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 geprüft. Im Rahmen der Prüfung haben wir die Buchführung, den Jahresabschluss mit Anlagen und den Rechenschaftsbericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Nach der vom Vorsitzenden, Herrn Landrat Stolz, abgegebenen Vollständigkeitserklärung sind in der Bilanz die Vermögens- und Schuldenposten vollständig enthalten. Nach der Vollständigkeitserklärung bestanden am Bilanzstichtag keine weiteren angabepflichtigen Haftungsverhältnisse sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen, als sie aus dem Anhang ersichtlich sind. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Mit den nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss, der Anhang und der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die weitere Verfahrensweise ergibt sich aus den Bestimmungen der §§ 113 und 114 HGO. Nach Vorlage des Schlussberichtes und der Stellungnahme des Verbandsvorstandes kann die Verbandsversammlung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Verbandsvorstandes entscheiden. Gelnhausen, 25.02.2022.“

Der Jahresabschluss des Zweckverbandes „Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig“ für das Jahr 2019 mit Anhang sowie der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 liegt zur Einsichtnahme vom

21. bis 31. August 2023

gemäß § 114 HGO im Rathaus der Stadt Bad Soden-Salmünster, Stadtteil Salmünster, Zimmer 208, während der Dienststunden öffentlich aus.

Gelnhausen, 08.08.2023

Der Vorsitzende
des Zweckverbandes
Erholungsanlagen beim Stausee Kinzig
Stolz
Landrat