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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 36/2024
Rathausnachrichten
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Stellungnahme des Magistrats

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Stellungnahme des Magistrats

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auf der letzten Seite der Stadtzeitung vom 22. August (Ausgabe 34/2024) wurde eine „Anzeige“ der Familie Kirchner veröffentlicht, in der eine angeblich illegale und nicht kommunizierte Grabräumung angeprangert wird. Da es sich bei der vorzeitigen Einebnung von Grabstätten um eine sehr sensible Angelegenheit handelt, die nicht von öffentlichem Interesse ist, wird dies ausschließlich mit den Nutzungsberechtigten (sofern vorhanden) kommuniziert. Durch die Anzeige wurden jedoch schwere und ungerechtfertigte Vorwürfe erhoben, zu denen der Magistrat wie folgt Stellung nehmen möchte:

Die beschwerdeführende Familie wurde bereits im Jahr 2017 erstmals über den verkehrsgefährdenden Zustand der Grabstätte informiert. Das Grabmal war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr standsicher, was nach §27 Abs. 6 unserer städtischen Friedhofssatzung zu jedem Zeitpunkt erforderlich ist.

Die Verantwortung im streitgegenständlichen Fall wurde den Erben der Bestatteten übertragen, welche die Instandsetzung in einen verkehrssicheren Zustand jedoch ablehnten.

Nach weiteren schriftlichen Aufforderungen und direkten Hinweisen an der Grabstätte (rote Aufkleber) in den Jahren 2018 bis 2019 wurde der Grabstein im Jahr 2020 zur Abwehr weiterer Gefahren neben der Grabstelle abgelegt.

Trotz weiterer Aufforderungen der Friedhofsverwaltung in den Jahren 2021 bis 2023, die bis zu einem Aushang im Schaukasten des Friedhofs reichten, unternahm leider niemand Schritte zur Zustandsverbesserung. Daher wurde die Grabstätte im Herbst 2023 gemäß den rechtlichen Bestimmungen eingeebnet.

In diesem Zusammenhang möchte ich gerne auf unsere Friedhofssatzung hinweisen, die in §3 festhält, dass die Friedhöfe in unserem Stadtgebiet der Bestattung und der **Pflege** der Gräber im Andenken an die Verstorbenen dienen. Leider nimmt die Anzahl ungepflegter Grabstellen auf unseren Friedhöfen in den letzten Jahren zu, weshalb es in Einzelfällen erforderlich wurde, dass die Friedhofsverwaltung gegenüber den Nutzungsberechtigten Maßnahmen einleitet, die bis zur Einebnung der Grabstätten führen können.

Unsere Satzung weist ferner darauf hin, dass gemäß §32 die Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten verantwortlich sind. Wird eine Grabstätte von den Nutzungsberechtigten oder Verfügungsberechtigten nicht ordnungsgemäß gepflegt, sind diese auf schriftliche Aufforderung der Stadt Bad Soden-Salmünster verpflichtet, die Grabstätte innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen.

Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, können die Grabstätten von der Stadt Bad Soden-Salmünster auf Kosten der Nutzungsberechtigten oder Verfügungsberechtigten abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden.

Die Dauer von sechs Jahren, in der zahlreiche Aufforderungen erfolgt sind, sieht der Magistrat daher als im höchsten Maße angemessen an und bittet im Sinne aller Friedhofsnutzer um die Beachtung der Verpflichtungen, die mit der Nutzung einer Grabstätte einhergehen.

Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster