Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat am
11.12.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 HGO die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Am roten Rain/Am Müllersgärtchen“ im Stadtteil Bad Soden und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.
Der Planbereich liegt in der Gemarkung Bad Soden, nördlich, nordöstlich und nordwestlich der Knappschafts-Klinik. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt und umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Bad Soden, Flur 17: einen östlichen Teil des Flurstücks 142/1, einen südlichen Teil des Flurstücks 155/1, einen Abschnitt des Flurstücks 160/1 sowie die Flurstücke 28/29, 28/26, 28/30, 28/31, 28/23, 30, 31/5 und 33/1. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,09 ha.
Ziel der Bebauungsplanung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO. Das Bebauungsplanverfahren wird im Verfahren gem. § 3 und 4 BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Bad Soden-Salmünster, 09.09.2024