Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat am
11.12.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 HGO die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Bergäcker“ im Stadtteil Eckardroth beschlossen.
Der Planbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt und umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Eckardroth, Flur 2, partiell anteilig die Flurstücke 28/13, 28/12, 28/5, 28/4, 28/3, 28/2 sowie 28/1. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,25 ha.
Ziel der Bebauungsplanung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO. Das Bebauungsplanverfahren wird im Verfahren gem. § 3 und 4 BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Bad Soden-Salmünster, 09.09.2024