In ihrer November-Sitzung hatte die Stadtverordnetenversammlung über eine neue Abfallsatzung für die Stadt Bad Soden-Salmünster zu entscheiden. Hintergrund hiervon ist gewesen, dass aufgrund stetig steigender Entsorgungskosten eine Anpassung der Abfallgebühren erfolgen musste. Die Kostensteigerungen und veränderten Deponiegebühren der letzten Jahre konnten lange Zeit über die angesammelte Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Da diese nunmehr aufgebraucht ist und nach den Vorgaben des „Gesetzes über kommunale Abgaben“ (KAG) die Verpflichtung besteht, Gebühren für den Abfallbereich kostendeckend zu erheben, kam die Stadtverordnetenversammlung nicht umhin, der vorgelegten Gebührenanpassung zuzustimmen.
Somit werden mit Inkrafttreten der neuen Abfallsatzung seit dem 01. Januar 2024 folgende Gebühren erhoben:
| Restmüll | Gebühren/Jahr |
| Biomüll | ab 01.01.2024 |
| 50 l Tonne | 103,20 € |
| 60 l Tonne | 33,60 € |
| 80 l Tonne | 165,00 € |
| 120 l Tonne | 67,20 € |
| 120 l Tonne | 247,20 € |
| 240 l Tonne | 133,80 € |
| 240 l Tonne | 494,40 € |
| 1.100 l Tonne | 613,20 € |
| 1.100 l Tonne | 2.265,00 € |
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