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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Öffentliche Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Stadtteile Mernes, Katholisch-Willenroth und Schönhof im Stadtgebiet Bad Soden-Salmünster

Die Stadt Bad Soden-Salmünster macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag (Strom) mit den Kreiswerken Main-Kinzig für die Stadtteile Mernes, Katholisch-Willenroth und Schönhof zum 31.12.2027 endet.

Die Stadt Bad Soden-Salmünster beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahre abzuschließen.

Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessensbekundung schriftlich bis zum

30.12.2025 – 12.00 Uhr

bei dem Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster, Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster, einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Stadt Bad Soden-Salmünster wird allen Interessenten nach Ablauf der Interessensbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten auf Nachfrage zur Verfügung stellen.

63628 Bad Soden-Salmünster, den 22.09.2025

Dominik Brasch
Bürgermeister