Die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Bad Soden-Salmünster findet statt:
am Mittwoch, 22. Oktober 2025,
um 16.00 Uhr im Historischen Konzertsaal der Spessart Therme,
Frowin-von-Hutten-Straße 5, Stadtteil Bad Soden
Zusammensetzung und Bildung gemäß § 2 der Satzung des Kinder- und Jugendbeirats:
| (1) | Der Kinder- und Jugendbeirat setzt sich aus 12 Mitgliedern zusammen. | |
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| Davon jeweils: | 4 Mitglieder im Alter zwischen 10 und 13 Jahren |
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| 4 Mitglieder im Alter zwischen 14 und 15 Jahren |
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| 4 Mitglieder im Alter zwischen 16 und 17 Jahren. |
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| Bewerben sich nicht genügend Kandidaten für eine Altersgruppe, kann von der obigen Regelung abgewichen werden. | |
| (2) | Die Mitglieder werden von den wahlberechtigten Kindern und Jugendlichen in geheimer Wahl während einer Versammlung gewählt. | |
| (3) | Wahlberechtigt und wählbar sind alle Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren. | |
| (4) | Jeder Wahlberechtigte gibt je eine Stimme für seine Altersgruppe ab. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. | |
| (5) | Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollenden, scheiden mit Ablauf der Wahlperiode aus. | |
| (6) | Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Unabhängig hiervon bleibt der Kinder- und Jugendbeirat für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Ablauf der Wahlzeit im Amt, falls eine Neuwahl nicht rechtzeitig stattfindet bzw. stattfinden kann. | |
| (7) | Die Wahl leitet der oder die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung. | |
| (8) | Die Wahl findet nur statt, wenn mehr als 24 Kinder und Jugendliche (wahlberechtigt) anwesend sind. | |
Die Kinder und Jugendlichen werden gebeten, Ausweise mitzubringen.
Bad Soden-Salmünster, 07.10.2025