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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 43/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung stellv Schiedsperson

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk Bad Soden-Salmünster II

(Stadtteile: Bad Soden, Romsthal, Wahlert, Eckardroth, Kath.-Willenroth und Kerbersdorf)

Das Schiedsamt II Bad Soden-Salmünster sucht eine

stellvertretende Schiedsperson (d/m/w)

Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des Zweiten und Dritten Abschnitts des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) vom 23.03.1994 mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.

Schiedspersonen führen bei ihrer Amtsausübung die Bezeichnung „Schiedsfrau“ oder „Schiedsmann“, sind ehrenamtlich tätig und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Schiedsperson wird gemäß § 4 Abs. 1 HSchAG von der Stadtverordnetenversammlung für ein Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt unmittelbar nachdem die Bestätigung im Amt durch das Amtsgericht vorliegt.

Die bevorstehende Wahl wird hiermit gemäß § 4 Abs. 3 HSchAG öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten,

bis spätestens 31.10.2025

eine formlose schriftliche Bewerbung an den

Magistrat

der Kurstadt Bad Soden-Salmünster

Haupt- und Personalamt

Rathausstraße 1

63628 Bad Soden-Salmünster

oder

hauptamt@badsoden-salmuenster.de

zu richten.

Bad Soden-Salmünster, den 07.10.2025

Der Magistrat
der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch
Bürgermeister