Die o. g. Wegeparzelle „Häuser Hohle“ ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden. Die betroffene Fläche ist aus beigefügter Lageskizze ersichtlich.
Es wird beabsichtigt die dargestellte Fläche mit Wirkung zum 10.02.2025 (3 Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung) einzuziehen.
Einwendungen oder Bedenken gegen die beabsichtigte Einziehung können beim Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster, Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster, vorgebracht werden.