Bordsteinrampen, die zwischen den Bordstein und die Straße gelegt werden, gewinnen immer mehr an Popularität. Sie sind aus verschiedenen Materialien vorzufinden und ihr Nutzen liegt scheinbar auf der Hand: Sie sollen die Auf- und Abfahrt auf das eigene Grundstück erleichtern und auch die Reifen entlasten.
Auch in Bad Soden-Salmünster sind sie anzutreffen.
Leider stellen diese immer wieder Probleme dar und können sogar gefährlich werden.
Die Stadtverwaltung sowie Hessen Mobil weisen darauf hin, dass die Verwendung von Borsteinrampen, die vor Grundstückszufahrten in die Straßenrinne gelegt werden um eine bequemere Zufahrt zu ermöglichen, eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem hessischen Straßengesetz darstellt. Eine dauerhafte Erlaubnis kann aber nicht erteilt werden, da diese Rampen die Entwässerung der Straße, sowie die Durchführung des Winterdienstes beeinträchtigen und sogar in Sicherheitsrisiko darstellen können.
Durch die, vor allem bei Dunkelheit schlecht zu erkennenden Bordsteinrampen kann es zu Stürzen von Radfahrern und Fußgängern kommen. Im Winter besteht die erhöhte Gefahr, dass die Bordsteinrampen durch die Schneepflüge erfasst und in den Verkehrsraum geschleudert werden. Im schlimmsten Fall können andere Verkehrsteilnehmer von der Bordsteinrampe getroffen und neben Sachschäden auch Verletzungen entstehen.
Das ungenehmigte Auslegen dieser Rampen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn diese mit Schrauben oder ähnlichem mit dem Straßengrund verbunden wurde, so ist dies eine Beschädigung der Straße und kann sogar eine strafbare Sachbeschädigung darstellen.
Die Straßenverkehrsbehörde weist daher alle Eigentümer und Anlieger auf die Pflicht zur Entfernung dieser Bordsteinrampen hin.