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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 49/2022
Rathausnachrichten
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Stellenausschreibung Schiedsperson

In der Stadt Bad Soden-Salmünster ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der

stellvertretenden Schiedsperson (m/w/d)

für den Schiedsamtsbezirk Bad Soden-Salmünster II (Stadtteile Bad Soden, Romsthal, Eckardroth, Wahlert, Kerbersdorf und Kath.-Willenroth) neu zu besetzen.

Die Schiedsperson ist dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Das Schiedsgericht wurde zur Entlastung der Amtsgerichte eingerichtet. So gelangen z.B. bestimmte strafrechtliche Angelegenheiten zunächst vor das Schiedsgericht. Die Schiedsperson setzt einen Verhandlungstermin fest, an dem die beteiligten Parteien erscheinen sollen. Die Schiedsperson versucht, die Angelegenheit zu schlichten. Nachdem beide Parteien gehört wurden, macht die Schiedsperson einen Vorschlag. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Antragsteller mit einer Sühnebescheinigung beim Amtsgericht Klage erheben.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Gelnhausen bestellt.

Die Eignung für das Schiedsamt ist in § 3 des Gesetzes des Hessischen Schiedsamtsgesetzes festgelegt. Demnach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspersonen sollen mindestens 30 Jahre, aber nicht über 70 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk (d.h. innerhalb der oben genannten Stadtteile) ihren Wohnsitz haben.

Interessierte Bürger, welche die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, sich beim

Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster

Hauptamt

Rathausstraße 1

63628 Bad Soden-Salmünster

hautpamt@badsoden-salmuenster.de

schriftlich mit Lebenslauf zu bewerben. Weitere Auskünfte erhalten Sie auch im Internet unter www.schiedsamt.de und https://justizministerium.hessen.de/presse/infomaterial/8/das-hessische-schiedsamt sowie unter der Telefonnummer 06056 / 733-58.