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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Am Golfplatz

Bauleitplanung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Bebauungsplan „Am Golfplatz“ in Alsberg

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadt Bad Soden-Salmünster hat in der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Golfplatz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf ist in der Sitzung vom 24.11.2025 gebilligt, und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen worden.

Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand, nördlich der „Höhenstraße“ und westlich der Zufahrt zum Golfplatzgelände und umfasst auf der Flur 2 die Flurstücke 26/3 und Teile des Flurstücks 14/18.

Ziel der Planung ist eine Wohnbebauung auf der bisher als Grünfläche genutzten Fläche. Das Bebauungskonzept sieht eine Modulhaussiedlung in aufgelockerter Baustruktur vor. Geplant sind unterschiedliche kostengünstige Haustypen für die Bedarfe sowohl von Familien als auch kleineren Haushalten. Durch die Einrichtung einer zentralen, gesammelten Stellplatzfläche sowie eines umfassenden Mobilitätskonzeptes ist der Wohnbereich verkehrsarm geplant. Die Erschließung ist über die „Höhenstraße“ vorgesehen.

Um die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, werden die Planunterlagen sowie die bislang vorliegenden umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen umfassen:

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Bebauungskonzept

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Vorentwurf Bebauungsplan (Planteil und textliche Festsetzungen)

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Vorentwurf der Begründung

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Natur- und Artenschutzfachliche Stellungnahme / Ersteinschätzung

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Mobilitätskonzept

Die Planungsunterlagen werden im Zeitraum vom

15.12.2025 bis zum 30.01.2026

Im Internet veröffentlicht und dem folgenden Link:

https://www.badsoden-salmuenster.de/rathaus-verwaltung/aktuelles

Im gleichen Zeitraum werden die Unterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten:

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Montag 8.30 bis 12.00 Uhr

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Dienstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

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Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

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Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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Freitag 08.30 bis 13.00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Bad Soden-Salmünster, Rathausstraße 1, 1. OG, Zimmer 113 in 63628 Bad Soden-Salmünster zur Einsichtnahme ausgelegt.

Während des Veröffentlichungszeitraums können Stellungnahmen per Email an stadt@bad-soden-salmünster.de verschickt oder auf postalischem Weg an die o.g. Adresse der Stadt Bad Soden-Salmünster gesendet werden. Zudem können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung zu Protokoll gegeben werden.

Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Abbildung 1: Bebauungsplan "Am Golfplatz", Vorentwurf

Bad Soden Salmünster, den 02.12.2025

Magistrat der Stadt
Bad Soden-Salmünster
Dominik Brasch
Bürgermeister