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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „An der Hautzenmühle“, Stadtteil Salmünster

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat am 29.01.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „An der Hautzenmühle“ im Stadtteil Salmünster und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

Der Planbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt und umfasst die Grundstücke Gemarkung Salmünster, Flur 1, Flurstücke 162/3, 165/3, 165/4, 165/5, 165/6 und 163.

Ziel der Bebauungsplanung ist die Ausweisung eines Mischgebietes gem. § 6 BauNVO.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bad Soden-Salmünster, 30.01.2024

Der Magistrat
der Stadt Bad Soden-Salmünster
Dominik Brasch
Bürgermeister

Geltungsbereich Bebauungsplan „An der Hautzenmühle“, Stadtteil Salmünster

Auszug aus dem Kataster im Geltungsbereich, ohne Maßstab (Datengrundlage: Hess. Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)