Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat am 29.01.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „An der Hautzenmühle“ im Stadtteil Salmünster und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.
Der Planbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt und umfasst die Grundstücke Gemarkung Salmünster, Flur 1, Flurstücke 162/3, 165/3, 165/4, 165/5, 165/6 und 163.
Ziel der Bebauungsplanung ist die Ausweisung eines Mischgebietes gem. § 6 BauNVO.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Bad Soden-Salmünster, 30.01.2024
Geltungsbereich Bebauungsplan „An der Hautzenmühle“, Stadtteil Salmünster
Auszug aus dem Kataster im Geltungsbereich, ohne Maßstab (Datengrundlage: Hess. Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)