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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „An der Hautzenmühle“

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster am 29.Januar 2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „An

der Hautzenmühle“ wird eine Veränderungssperre angeordnet.

§ 2

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus dem anliegenden Lageplan, der Bestandteil der Satzung ist, ersichtlich.

§ 3

(1)

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:

1.

Vorhaben i.S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

2.

erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, nicht vorgenommen werden.

(2)

Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

(3)

In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentlichen Belange nicht entgegen stehen. Die Entscheidung über die Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

§ 4

Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB in Kraft.

§ 5

Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend.

Diese wird hiermit ausfertigt.

Bad Soden-Salmünster, den 29.01.2024

Der Magistrat
der Stadt Bad Soden-Salmünster
Dominik Brasch
Bürgermeister
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt am Tag nach dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Veränderungssperre kann während der üblichen Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Bad Soden-Salmünster, Rathausstr. 1, Stadtteil Salmünster im 1. OG, Zimmer Nr. 113

Montags

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstags

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwochs

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstags

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitags

von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

Bad Soden-Salmünster, 30.01.2024

Der Magistrat
der Stadt Bad Soden-Salmünster
Dominik Brasch
Bürgermeister

Auszug aus dem Kataster im Geltungsbereich, ohne Maßstab (Datengrundlage: Hess. Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)