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Bad Soden-Salmünster aktuell - Bürger- und Gästezeitung
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Finanzamtes Gelnhausen

Aktenzeichen: - S 3354 B –IX/8

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in der Gemarkung Ahl

1.

In der Gemarkung Ahl hat infolge einer vorangegangenen Teilflurbereinigung eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlichen Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden.

2.

Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

Offenlegungszeitraum: 15.02.2023 bis 14.03.2023

Offenlegungsort: Finanzamt Gelnhausen, Frankfurter Straße 10

Zimmer-Nummer: 017

Mit dem Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) kann während der Offenlegungsfrist ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden. Die Terminabsprache ist telefonisch möglich unter der Telefonnummer: 0 60 51 – 86 – 407.

Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse in der Nähe ihres Wohnortes einzusehen, wird eine besondere Offenlegung durchgeführt. Sie ist vorgesehen für Donnerstag, den 23.02.2023 von 09:00 bis 15:00 Uhr im Bürgerhaus Ahl, Schulstr. 11.

3.

Die Schätzungsergebnisse sind nur nach individueller Terminvereinbarung mit dem ALS und an dem besonderen Offenlegungstag einzusehen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen.

4.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offen gelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekannt gegeben.

5.

Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Ergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des 14.04.2023 beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit Ablauf der Einspruchsfrist werden die offen gelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

Der Amtsleiter des Finanzamts
Gelnhausen