Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster Salmünster hat in ihrer Sitzung am 31.03.2025 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hanauer Landstraße/Steinauer Straße“ beschlossen.
Mit Beschlussfassung vom 15.12.2025 wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes um eine nördliche Teilfläche des Flurstückes 13 (südlich des Roter Weg) erweitert.
Mit Beschluss vom 02.02.2026 schließlich hat die Stadtverordnetenversammlung, nachdem das notwendige Raumkonzept für das Wohn- und Pflegeheim des Behinderten-Werkes Main-Kinzig abschließend abgestimmt wurde, eine geringfügige Erweiterung der überbaubaren Fläche (Baugrenze) in Richtung Osten beschlossen. Zudem wurde die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 13a und 13 Abs. 2 Nr. 3 und 3 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan sollen in Nachnutzung des Bereiches zwischen der Hanauer Landstraße und der Steinauer Straße die baurechtlichen Voraussetzungen für die spätere Neuerrichtung einer DRK-Rettungswache sowie ein Zentrum für betreutes Wohnen des Behinderten-Werkes Main-Kinzig eGmbH geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteiles Salmünster zwischen der Hanauer Landstraße und der Steinauer Straße.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer Gesamtfläche von knapp 0,63 ha die Flurstücke 71 und 84 sowie 85 und 123 jeweils teilweise in der Flur 6 der Gemarkung Salmünster
Aufgrund der benachbarten baulichen und sonstigen Nutzung und natürlich der bisherigen baulich-betrieblichen Nutzung ist der in Rede stehende Teilbereich als Bestandteil der geschlossenen Siedlungslage von Salmünster zu beurteilen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan dient innerhalb des Siedlungsverbandes von Salmünster einer zielgerichteten Nachnutzung der vormals betrieblich genutzten Grundstücksflächen und der Versorgung besonderer Bevölkerungsgruppen mit Wohnraum sowie der notwendiger Neuerrichtung einer Rettungswache zur Sicherstellung des örtlichen und regionalen Rettungsdienstes und der Notfallversorgung.
Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erhaltungsziele und die Schutzzwecke von FFH- und/oder Vogelschutzgebieten („Natura 2000“) beeinträchtigt werden.
Da nach aktuellem Kenntnisstand die Anwendungsvoraussetzungen insgesamt gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
Gemäß § 13a (2) und § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen.
In ihrer Sitzung am 02.02.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster die Durchführung der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nach §§ 13a und 13 (2) Nr. 2 und 3 in Verbindung mit §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes (01/ 2026) mit der Begründung, der Umweltfachbeitrag und ein Gutachten zum Lärmimmissionsschutz sind während der Veröffentlichungsfrist
vom 16.02.2026 bis zum 20.03.2026 (einschl.)
im Internet auf dem Landesportal unter www.bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt Bad Soden-Salmünster (www.badsoden-salmuenster.de/Rathaus&Verwaltung/Aktuelles) einsehbar.
Unter diesem Link ist auch diese Bekanntmachung einsehbar.
Darüber hinaus können die Unterlagen auch unter www.seifert-plan.com eingesehen und abgerufen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 (2) BauGB erfolgt eine öffentliche Auslegung der o.g. Planunterlagen im Veröffentlichungszeitraum
in der Stadtverwaltung Bad Soden-Salmünster,
Rathausstraße 1, Stadtteil Salmünster, 1. OG, Zimmer 113
in 63628 Bad Soden-Salmünster
während der üblichen Dienststunden:
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr, Dienstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag 08.30 bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme.
Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.
Während des Veröffentlichungszeitraums können Stellungnahmen per Email an stadt@badsoden-salmünster.de oder matthias.rueck@seifert-plan.com verschickt oder auf postalischem Weg an die o.g. Adresse der Stadt Bad Soden-Salmünster gesendet werden. Zudem können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung zu Protokoll gegeben werden.
Nach § 3 (2) Satz 2 i.V.m. § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 (7) BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde gemäß § 4b BauGB (Einschaltung eines Dritten) der Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert, in 35440 Linden übertragen.
Bad Soden-Salmünster, 05.02.2026
Übersichtskarten:
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
(ohne Maßstab!)