Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat am 02.02.206 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 HGO die Aufstellung des Bebauungsplanes „An den Augärten“ im Stadtteil Bad Soden beschlossen.
Der Planbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt und umfasst das Grundstück in der Gemarkung Bad Soden, Flur 15, Flurstück 31/10. Das Plangebiet hat eine Größe von 9.890 qm.
Der Flächennutzungsplan sieht den Geltungsbereich als „Sonderbaufläche“ vor. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren gem. § 8 BauGB geändert. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes Zweckbestimmung: Kur, Gesundheit und Tourismus gem. § 11 BauNVO. Das Bebauungsplanverfahren wird im Verfahren gem. § 3 und 4 BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Bad Soden-Salmünster, 09.02.2026