hier: Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet „Am Mühlgraben“ im Stadtteil Bad Soden
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.02.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, zur Umsetzung des Ziels der Behebung städtebaulicher Missstände, der Neuordnung, Wiedernutzung und Entwicklung brachliegender Flächen für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet „Am Mühlgraben“ vorbereitende Untersuchungen gemäß §§ 165 Abs. 4, 137 bis 141 Baugesetzbuch (BauGB) zwecks Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungs- und/oder Sanierungsgebiets durchzuführen.
Diese vorbereitenden Untersuchungen sind erforderlich, um Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und/oder die Notwendigkeit einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zu gewinnen. Die Abgrenzung des Bereichs, für den die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen, sind in der Anlage 1 dargestellt.
Die zur Vorbereitung der Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungs- und/ oder Sanierungsmaßnahme erforderlichen Schritte sind nach den §§ 137 bis 141 und 165 Abs. 4 BauGB einzuleiten. Der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen wurde gemäß § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Mit der Durchführung werden den Betroffenen sowie den Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 137 und 139 BauGB umfangreiche Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig besteht eine Auskunftspflicht nach § 138 BauGB der Betroffenen im Untersuchungsgebiet. Eigentümer und alle sonstigen zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind gemäß § 138 BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung des Vorliegens der Festlegungsvoraussetzungen erforderlich sind. Der Schutz personenbezogener Daten ist gewährleistet. Verweigert ein Auskunftspflichtiger die Auskunft, kann gemäß § 208 Satz 2 bis 4 BauGB ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden.
Bad Soden-Salmünster, den 09.02.2026