zum 31.12.2022
Unter Hinweis auf § 114 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBI. ΙS. 915), wird hiermit bekannt gegeben, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf in ihrer Sitzung am 03.04.2025 den von der Revision des Landkreises Fulda geprüften Jahresabschlussbericht der Gemeinde Bad Salzschlirf zum 31.12.2022 beraten und folgenden Beschluss hierzu gefasst hat:
| Die Gemeindevertretung beschließt: | |
| 1. | Der geprüfte Jahresabschlussbericht zum 31.12.2022 wird festgestellt. |
| 2. | Der Gemeindevorstand wird entlastet. |
Dieser Beschluss ist gemäß den Vorgaben des § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu geben und anschließend an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Der Jahresabschlussbericht der Gemeinde Bad Salzschlirf zum Stichtag 31.12.2022 mit seinen Anlagen einschließlich Prüfbericht liegt analog § 114 HGO in der Zeit vom 14.04.2025 bis 25.04.2025 im Rathaus, Zimmer 4 während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Bad Salzschlirf, 04.04.2025