Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 03.04.2025 (öffentlich)

Gemeinde Bad Salzschlirf

Niederschrift

über die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.04.2025

im Kulturkessel, Lindenstr. 4, 36364 Bad Salzschlirf

Beginn: 19:30 Uhr

Ende: 20:40 Uhr

Anwesend:

Gemeindevorstand

Peter Klug

Beigeordnete

Herbert Post

CDU

Adelheid Eurich

SPD

Wolfgang Lerg

FWL

Frank Post

FWL

anwesend ab TOP 2 – 20:10 Uhr

Vorsitzender

Friedrich Meister

CDU

Gremiumsmitglieder

Dr. David Post

FWL

Ute Passarge

FWL

Michael Passarge

FWL

Karl Schüler

FWL

Yvonne Engel-Lochhaas

FWL

Helga Reith

FWL

Beàta Dudàs

FWL

Alexander Kluge

CDU

Lina Reus

CDU

Dr. Kartz Bogislav Baller

CDU

Jan Henkelmann

CDU

Julia-Isabell Henke

CDU

anwesend ab TOP 1 – 19:55 Uhr

Wilhelm Krüger

SPD

Klaus Kirchner

SPD

Schriftführer

Steffen Blum

Abwesend (entschuldigt):

Heinz Hellmann

CDU

Gemeindevorstand

Eröffnung und Begrüßung

Der Vorsitzende Herr Friedrich Meister begrüßt die Anwesenden zur 35. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende Herr Meister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Genehmigung von Niederschriften

Gegen die Niederschrift der 34. Sitzung der Gemeindevertretung liegen keine Einwände vor. Somit ist diese genehmigt.

Genehmigung der Tagesordnung

Friedrich Meister beantragt den Tagesordnungspunkt „Informationen über die finanzielle Situation der Gemeinde“ aus dem Haupt- und Finanzausschuss, als TOP 2 mit auf die Tagesordnung aufzunehmen.

Hierüber wurde wie folgt abgestimmt:

Abstimmung:

Ja

Nein

Enthaltung

14

0

0

Es ergibt sich somit folgende Tagesordnung:

Tagesordnung:

1.

Vorstellung und Feststellung des geprüften Jahresabschlussberichtes 2022 und Entlastung des Gemeindevorstandes

HFA 141 / 2021-2026

2.

Informationen über die finanzielle Situation der Gemeinde

3.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Budenrain“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich – Auslegungsbeschluss

GVO 430 / 2021-2026

4.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Am Müser Weg" und

Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Auslegungsbeschluss

GVO 431 / 2021-2026

5.

Verschiedenes/Mitteilung

1.

Vorstellung und Feststellung des geprüften Jahresabschlussberichtes 2022 und Entlastung des Gemeindevorstandes

HFA 141 / 2021-2026

Frau Ellen Dickel vom Unternehmen PRC Treuhand & Revision GmbH stellt den geprüften Jahresabschlussbericht 2022 vor.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Der geprüfte Jahresabschlussbericht zum 31.12.2022 wird festgestellt.

2.

Der Gemeindevorstand wird entlastet.

Abstimmung:

Ja

Nein

Enthaltung

15

0

0

2.

Informationen über die finanzielle Situation der Gemeinde

Tobias Dietz berichtet anhand einer Präsentation über die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde. Hierbei geht er auf den Liquiditätskredit, aktuelle Bankbestände, die Schuldenübersicht ein.

Die allgemeinen Darlehen und die Hessenkasse (Umschuldung des Kassenkredits) sowie die Verbindlichkeiten gegenüber der HLG werden ebenfalls betrachtet. Es gibt seit Ende Dezember ein Rechnungseingangsbuch, in welchem alle eingehenden Rechnungen erfasst werden. Anfang April wurde die digitale Rechnungsbearbeitung eingeführt. Somit wird sichergestellt, dass alle Rechnungen direkt im Finanzsystem geführt werden und somit besser geplant werden kann und es eine bessere Übersicht über die Finanzen der Gemeinde gibt.

An offenen Förderungen sind ca. 500.000 € aus dem Umbau der Kita Kurparkpiraten noch zu erwarten.

Die CDU-Fraktion bittet um Zusendung einer Schuldenübersicht der letzten 20 Jahre.

Insgesamt ist die finanzielle Lage der Gemeinde weiterhin sehr angespannt.

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur finanziellen Situation zur Kenntnis.

3.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Budenrain“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich – Auslegungsbeschluss

GVO 430 / 2021-2026

Friedrich Meister führt in den Tagesordnungspunkt ein. Bürgermeister Klug stellt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Budenrain sowie die Änderung des Flächennutzungsplans vor.

Hierbei geht er auf die Anlagen und die weiteren Möglichkeiten durch die PV-Anlage (Gewerbesteuer, neue Stromtankstelle, etc.) ein.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. bezüglich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.27 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN-PV-ANLAGE BUDENRAIN “ die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen gemäß der Vorlage (Teil C -Behandlungsvorschlag) zu werten.
  2. bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes „SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN-PV-ANLAGE BUDENRAIN “ die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen gemäß der Vorlage (Teil C -Behandlungsvorschlag) zu werten.
  3. Der Entwurf der Begründung zum des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.27 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN-PV-ANLAGE BUDENRAIN“ wird gebilligt.
  4. bezüglich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.27 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN-PV-BUDENRAIN“ die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  5. bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes „SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN-PV-BUDENRAIN“ die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  6. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8(3) BauGB.
  7. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Die Entwürfe der Bauleitpläne sind für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen.

Abstimmung:

Ja

Nein

Enthaltung

15

0

0

4.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Am Müser Weg" und

Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Auslegungsbeschluss

GVO 431 / 2021-2026

Friedrich Meister führt in den Tagesordnungspunkt ein. Bürgermeister Klug stellt die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Am Müser Weg" und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren vor.

Hierbei geht er auf die Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, sowie die Straßenführung ein.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. bezüglich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Am Müser Weg" die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von 20.07.2022 bis einschließlich 18.08.2022 vorgebrachten Anregungen und Hinweise sowie eingegangenen Stellungnahmen gemäß Teil C– Ergebnisse der Beteiligung/ Behandlungsvorschlag entsprechend zu werten.
  2. bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von 20.07.2022 bis einschließlich 18.08.2022 vorgebrachten Anregungen und Hinweise sowie eingegangenen Stellungnahmen gemäß Teil C– Ergebnisse der Beteiligung/ Behandlungsvorschlag entsprechend zu werten.
  3. Der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 6 „Am Müser Weg, 3. Änderung“ wird gebilligt.
  4. bezüglich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Am Müser Weg" die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  5. bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  6. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8(3) BauGB.
  7. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Die Entwürfe der Bauleitpläne sind für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen.

Abstimmung:

Ja

Nein

Enthaltung

15

0

0

5.

Verschiedenes/Mitteilung

Bürgermeister Klug teilt unter dem Verschiedenes/Mitteilungen folgendes mit:

Die Einbringung des Haushaltes 2025 ist für die übernächste Sitzung der Gemeindevertretung (15.05.2025) geplant.

Der diesjährige Osterbrunnen – wieder gestaltet durch die Gourmetdamen - wird am Freitag, den 04.04.2025 um 14:30 Uhr eröffnet.

Die Juli, September und November Sitzungen der Gemeindevertretung werden in den Kellerräumen (neue Sitzungsräume) im Gemeindezentrum stattfinden, da der Kulturkessel jeweils mit Großveranstaltungen belegt ist.

Herr Frank Walter hat sein Amt als Inklusionsbeauftragter niedergelegt. Eine Ausschreibung ist gerade in Vorbereitung.

Friedrich Meister fragt, wie weit die Baustellen mit den Glasfaserleitungen im Ort sind, die noch nicht eingebaut wurden, als Beispiel: an der Kreuzung Fuldaer Straße/Marienstraße. Hier wird die Firma TNG regelmäßig angeschrieben. Die Umsetzung erfolgt durch die Firma TNG.

Es wird angeregt, dass sich Frau Sonja Krug als neue Mitarbeiterin für den Bürgertreff in einer der kommenden Sitzungen der Gemeindevertretung vorstellen soll. Hierbei soll auch die weitere Ausrichtung des Bürgertreffs angesprochen werden.

Die Räume im Kellergeschoss des Gemeindezentrums stehen demnächst für die Vereine bzw. für die allgemeine Nutzung zur Verfügung. Die Vergabe der Räume erfolgt über die Touristik und Service GmbH.

Bad Salzschlirf, 04.04.2025

gez.  —  gez.
Friedrich Meister  —  Steffen Blum
Vorsitzender  —  Schriftführer