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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 6 „Am Müser Weg, 2. Änderung“ in Bad Salzschlirf

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf hat in ihrer Sitzung am 15.12.2021 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Müser Weg, 2. Änderung“ in Bad Salzschlirf, Flur 17, gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurde von 20.07.2022 bis einschließlich 18.08.2022 durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich umfasste beim Aufstellungsbeschluss die Flurstücke Nr. 173/1, 174 und 176 in Flur 17, Gemarkung Bad Salzschlirf und wird nunmehr auf das Furstück Nr. 173/1 reduziert. Die Planung dient der Umwandlung eines Sondergebietes (SO) in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO. Überplant wird ein Grundstück im Bereich Erlenweg 9 für eine Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes. Das betreffende Grundstück ist bereits über die bestehenden Straßen „Akazienweg“ und „Erlenweg“ erschlossen. Es wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewendet ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB. Der Geltungsbereich kann der abgebildeten Karte entnommen werden.

Die Auslegung gem. § 4 (2) BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von

Dienstag, den 02.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 02.06.2023

im Rathaus der Gemeinde Bad Salzschlirf, Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf, Bauverwaltung zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr)

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Bad Salzschlirf (https://www.badsalzschlirf.de/aktuelles/amtl-bekanntmachungen/) abrufbar.

Alle Bürger und Bürgerinnen haben in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die anstehende Planung zu informieren, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des betreffenden Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde Bad Salzschlirf. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen wird das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.

Es sind bisher folgende Stellungnahmen mit Anregungen oder Hinweisen eingegangen:

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Amt für Bodenmanagement Fulda vom 16.08.22, welche Anregungen zum Flst. Nr. 176 enthält. Das Flurstück wurde aus dem Geltungsbereich genommen.

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda vom 10.08.2022 mit Anregungen zum Artenschutz auf dem Flurstück Nr. 174. Des Weiteren wurden Anregungen zum Umgang mit vorhandenem Gehölz- und Grünbestand sowie zur Außenbeleuchtung und zum Abbruch von Gebäuden vorgetragen. Der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz weist auf die betroffene Heilquellenschutzverordnung sowie auf das Trinkwasserschutzgebiet hin. Im Zuge der weiteren Erschließung ist ein zusätzlicher Hydrant vorzusehen.

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OsthessenNetz GmbH v. 20.07.2022 mit Hinweisen zur evtl. Erhöhung der Anschlussleistung und auf bestehende Versorgungsleitungen (Gas und Strom).

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Polizeipräsidium Osthessen, RVD v. 20.07.2022 mit einem Hinweis zum Anlegen von Gehwegen mit Hochborden bei Erweiterungen der Verkehrsfläche.

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RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst vom 09.08.2022 mit fachlichen Aussagen (Fehlanzeige).

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RP Kassel, Dez. Bergaufsicht v. 18.07.2022 mit Hinweisen auf das Bergwerksfeld „Salzschlirf“ (Salzsole).

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RP Kassel, Dez. Forsten vom 05.08.2022 mit Hinweisen zur Waldumwandlungsgenehmigung bei Flst Nr. 174.

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RP Kassel, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten und Bodeschutz v. 08.08.2022 mit Hinweisen zur Heilquellenschutzverordnung und zum Trinkwasserschutzgebiet sowie der Forderung nach der Darlegung der hydrogeologischen Verhältnisse für das Flst Nr. 174, die Festlegung einer maximalen Eingriffstiefe und den Nachweis der Unbedenklichkeit des Vorhabens zu erbringen. Außerdem werden Hinweise zu Altlasten und zum Bodenschutz gegeben. Das Flst Nr. 174 wurde aus dem Geltungsbereich genommen.

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RP Kassel, Regionalplanung vom 08.08.2022 mit einem Hinweis zum Entwurf des Landesentwicklungsplans.

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RP Kassel, Dez. Regionalplanung, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft vom 17.08.2022 mit Hinweisen zur Dauer der Auslegung, der Verfahrensart bzw. Anwendbarkeit des § 13a BauGB.

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RP Kassel, Immissionsschutz und Energiewirtschaft vom 18.08.22 mit einem redaktionellen Hinweis.

Die o.g. Stellungnahmen wurden von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf in der Sitzung am 21.09.2022 entsprechend gewertet. Die beiden Flurstücke Nr. 174 und 176 wurden aus dem Geltungsbereich genommen.

Bad Salzschlirf, den 20.04.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Salzschlirf

gez. Matthias Kübel

Bürgermeister