Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten hat die Gemeinde Bad Salzschlirf ein Schiedsamt eingerichtet. Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig und werden für die Dauer von fünf Jahren von der Gemeindevertretung gewählt. Aufgrund des ausscheidens einer Schiedsperson müssen nun Neuwahlen stattfinden. Geplant ist die Durchführung der Wahl in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im Mai diesen Jahres.
Vor der Wahl der Schiedsperson durch die Gemeindevertretung hat die Gemeinde nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz in geeigneter Form bekannt zu machen, dass interessierte Personen sich zur Wahl stellen können.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Das Amt kann nicht bekleiden
| a) | wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt; |
| b) | eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist; |
| c) | wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist; |
| d) | wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt; |
| e) | wer die rechtsprechende Gewalt als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist. |
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
Interessierte Personen für das Schiedsamt können sich bis zum 05. Mai 2023 bei dem Gemeindevorstand, Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf schriftlich bewerben. Vorschläge zur Wahl von geeigneten Personen werden gleichfalls von der Gemeindeverwaltung entgegen genommen.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Herr Blum per Mail s.blum@badsalzschlirf.de oder unter der Telefonnummer 06648 / 9303 - 17 während der Sprechzeiten gerne zur Verfügung.
Bad Salzschlirf, den 13.04.2023
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kübel
Bürgermeister