Die Gemeinde Bad Salzschlirf ist verpflichtet - aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften und der aktuellen Rechtsprechung - die Standfestigkeit der Grabmale auf dem gemeindlichen Friedhof jährlich zu überprüfen.
Diese Prüfung findet in der KW 17 statt.
Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Stellt ein nicht standsicheres Grabmal eine Gefahr für die Friedhofsbesucher oder die auf dem Friedhof Beschäftigten dar, wird es mit einem zusätzlichen Warnhinweis gekennzeichnet und gegen einen Umsturz gesichert. Die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten erhalten in beiden Fällen die Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmales innerhalb von acht Wochen wiederherstellen zu lassen. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma ist anschließend der Friedhofsverwaltung vorzulegen.
Ausdrücklich weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass der Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigte für Schäden, insbesondere auch Personenschäden, die z.B. durch das Umstürzen von Grabsteinen entstehen, voll haftet.
Mit Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen wurde die Firma Grabstein Inspektor GmbH beauftragt. Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung unter Telefon 06648-9303-12 jederzeit gerne zur Verfügung.