Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Budenrain“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Budenrain“

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Budenrain“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 03.04.2025 den Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 im Bereich „Budenrain“ und die Begründung gebilligt und hat den Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und 4 (2) BauGB gefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB durchgeführt. Der Planbereich ist aus dem folgenden Planausschnitt ersichtlich:

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN-PV-ANLAGE BUDENRAIN“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) und 4 (2) BauGB:

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen, Begründung einschließlich Umweltbericht, Vorhabens- und Erschließungsplan und weiteren Umweltinformationen und den bisher vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 12.05.2025 bis einschließlich 13.06.2025

im Rathaus Bad Salzschlirf, Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf, zu jedermanns Einsicht öffentlich zu folgenden Zeiten dargelegt:

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr.

Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen auch über das Internetportal der Gemeinde Bad Salzschlirf unter der Rubrik „Aktuelles – Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Während der Darlegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an [rathaus@badsalzschlirf.de] übermittelt werden. Es wird dabei gebeten, die volle Anschrift und die betroffenen Grundstücke anzugeben, da das Ergebnis der Stellungnahme mitgeteilt wird.

Umweltbezogene Informationen:

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
  • Umweltbericht als Teil B der Begründung, Entwurf v. 25.03.25 mit Aussagen u.a. zu den Schutzgütern Fläche, Geologie, Immissionen sowie Energie
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan v. 24.03.25 mit Aussagen u.a. zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Biotope, Tiere und Pflanzen, Klima, Orts- und Landschaftsbild
  • Bodengutachten (Hydrogeologische Stellungnahme) v. 18.03.25 mit Aussagen zum Baugrund, Grundwasser, Gründung, Oberflächenabfluss und Versickerung;
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 31.01.2025 mit Aussagen zur Betroffenheit von Pflanzen- und Tierarten;
  • Blendgutachten vom 25.04.25 mit Aussagen zur Blendwirkung auf schutzwürdige Räume, Straßenverkehr und Bahnverkehr;
Umweltbezogene Stellungnahmen:

Aus der frühzeitigen Beteiligung vom 02.10.2023 bis 01.11.2023 liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:

  • Arbeitsgemeinschaft anerk. Naturschutzverbände im Landkreis Fulda v. 30.10.23 mit Aussagen zur Betroffenheit der Themen Ausgleich/ Kompensation;
  • Hess. Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. v. 27.09.25 mit Aussagen zu den Artenvorschlägen Gehölze, zum Reihenabstand, Unternutzung, zur Regelung des Wasserabflusses, zur Weiternutzung der Wiese, zum Wiesentyp, zur Vegetations- und Biotopausstattung und zu den Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung;
  • Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 26.10.25 mit Aussagen zu den Themen Verringerung der Ausgleichsfläche, zum Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet, Reinigung der PV-Anlage, Versiegelung der Trafoflächen und Baustraßen, Verunreinigung von Gewässern und Grundwasser, zu Blendwirkungen und zum Artenschutz sowie den fehlenden Fachbeiträgen;
  • Stellungnahme des RP Kassel, Dezernat 31.4 (Kommunales Abwasser, Gewässergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz) v. 02.10.23 mit Aussagen zur Nichtbetroffenheit von oberirdischen Gewässern und Hochwasserschutz;
  • Stellungnahme des RP Kassel, Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz vom 18.10.2023 mit Aussagen zur Nichtbetroffenheit der Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie Beachtung der geltenden Auflagen, sowie zum vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz;
  • Stellungnahme des RP Kassel, Dezernat Regionalplanung vom 20.10.2023 mit Aussagen zur Nichtbetroffenheit regionalplanerischer Belange;
  • Stellungnahme des RP Kassel, Dezernat Immissionsschutz vom 25.10.23 mit Hinweisen zum Blendgutachten;

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB und §4a (6) BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 (2a) Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (Präklusion).

Gemeinde Bad Salzschlirf, den 04.04.2025

Peter Klug
Bürgermeister

Aufgestellt, Planungsbüro pds

Dipl. Ing. Dagmar Sippel, 28.04.2025