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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Bad Salzschlirf

Bebauungsplanes Nr. 26 „Bahnhofsumfeld in Bad Salzschlirf mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf hat am 09.11.2022 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gemäß § 2 (1) BauGB mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB beschlossen.

Bebauungsplanes Nr. 26 „Bahnhofsumfeld“ in Bad Salzschlirf

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 „Bahnhofsumfeld““ soll das Bahnhofsumfeld verkehrlich und bezüglich der Nutzungen neu geregelt werden.

Die Planung dient der Ausweisung eines Misch- bzw.- Gewerbegebietes sowie entsprechende verkehrliche Festsetzungen für eine Park & Ride Anlage zwischen dem ehemaligen Bahnhofsgebäude und der Güterhalle sowie eine zentralen Omnibushaltestelle.

Der Flächennutzungsplan wird in dem Bereich „Bahnhofsumfeld“ von Bahnfläche bzw. landwirtschaftlicher Fläche zu den entsprechenden Bauflächen (gemischte bzw. gewerbliche Baufläche) geändert.

Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Der Flächennutzungsplan wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig im Zuge des Parallelverfahrens geändert.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnhofsumfeld“ Nr. 26 umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Bad Salzschlirf, Flur 7: FlSt. Nr. 60, 72/3, 73/1, 73/2, 74/5, 74/7, 74/8, 74/9, T.v. 74/10, 2 Teile von 76/7 (Zuwegung zum Stellwerk wird als gerade Linie durchgezogen und Parkplatzfläche wird vollständig aufgenommen), 76/8, 77/1 sowie 113/4 (T.v. Bahnhofsstraße) mit einer Fläche von ca. 1,46 ha und wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch den Wiesenweg

Im Osten durch die Mühlbachbrücke

Im Süden durch den bestehenden Gleiskörper

Im Westen durch eine Verkehrsfläche mit bestehendem Bahnübergang.

Die Lage des Geltungsbereichs ist aus nachfolgender Planabbildung ersichtlich:

(unmaßstäbliche Abbildung, genordet)

Dieser Beschluss wir hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Bauleitplan-Verfahren erfolgt gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats und wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt mit Begründung in der Zeit vom

19.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023

öffentlich aus.

Während dieser Frist kann die Planung in der Gemeindeverwaltung Bad Salzschlirf, Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf, Bauverwaltung zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr)

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Bad Salzschlirf (https://www.badsalzschlirf.de/aktuelles/amtl-bekanntmachungen/) abrufbar.

Alle Bürger und Bürgerinnen haben in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die anstehende Planung zu informieren, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des betreffenden Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde Bad Salzschlirf. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen wird das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.

Bad Salzschlirf, den 12.01.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Salzschlirf
gez. Kübel, Bürgermeister

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Amtliche Bekanntmachung

am Mittwoch, 18. Januar 2023, um 20:00 Uhr

findet gemäß § 58 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zZt. gültigen Fassung die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Kulturkessel, Lindenstr. 4, 36364 Bad Salzschlirf statt.

Tagesordnung:
  1. Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
  2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2022
  3. Auftragsvergabe zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung in mehreren Bauabschnitten in der Gemeinde Bad Salzschlirf, hier: Bauabschnitt 1
  4. Auftragsvergabe: Erstellung einer Risikoanalyse für Starkregenereignisse
  5. Auftragsvergabe Honorarleistungen für die energetische Sanierung des Kindergartengebäudes (Altbau) Kita "St. Michael" in Bad Salzschlirf
  6. Evtl. weitere Anträge der Gemeindevertretung
  7. Verschiedenes/Mitteilung
Gez. Unterschrift
Beàta Dudàsnè Làzàr

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit gem. § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Salzschlirf bekannt gegeben.

Bad Salzschlirf, den 05.01.2023

Gez. Unterschrift
Kübel
Bürgermeister