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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Nach den abfallrechtlichen Bestimmungen sind Abfälle im Allgemeinen über die kommunale Abfallbeseitigung zu entsorgen. Für den Bereich der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfälle gibt es eine Ausnahme. Diese Abfälle können auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, durch Verrotten, Kompostieren und Einbringen in den Boden beseitigt werden. Nur wenn sie dem Boden nicht zugeführt werden können, dürfen sie auch verbrannt werden, aber nur außerhalb der bebauten Ortslage.

Dabei sind nachfolgende Bestimmungen der Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen zu beachten:

Pflanzliche Abfälle dürfen nur auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, verbrannt werden. Sie dürfen nicht von anderen Stellen herangeschafft werden.

Das Verbrennen darf nur unter ständiger Aufsicht durchgeführt werden.

Die Abfälle dürfen nur bei trockenem Wetter verbrannt werden.

Die Abfälle müssen so trocken sein, dass möglichst wenig Rauch entwickelt wird, bei starker Rauchentwicklung ist das Feuer zu löschen.

Das Verbrennen ist nur zu folgenden Zeiten zulässig: Montag bis Freitag von 8.00 - 16.00 Uhr und Samstag von 8.00 - 12.00 Uhr.

Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:

100 m

von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen

35 m

von sonstigen Gebäuden

5 m

zur Grundstücksgrenze

100 m

von Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen

50 m

von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen

100 m

von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden

20 m

von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmalen und nicht abgeernteten Getreidefeldern.

Der örtlichen Ordnungsbehörde ist das Verbrennen zwei Werktage vor Beginn per E-Mail buergerbuero@badsalzschlirf.de anzuzeigen, damit Leitstelle und Feuerwehr informiert werden können.

Die Anmeldung muss enthalten:

Lage des Grundstückes, auf dem die Abfälle verbrannt werden sollen

Art und Menge des Abfalls

Name, Alter, Anschrift u. Handy-Nr. der verantwortlichen Aufsichtsperson