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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bad Salzschlirf

Bekanntmachung des Beschlusses und der Genehmigung eines Flächennutzungsplans zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich

„Sonderbaufläche Budenrain“

Bekanntmachung

Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf

am 06.11.2025

zum Flächennutzungsplan nach § 6 Abs. 5 BauGB und

Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf hat mit Beschluss vom 06.11.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Sonderbaufläche Budenrain“ in der Fassung vom 30.09.2025 beschlossen. Die Begründung zum Flächennutzungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt. Das Regierungspräsidium Kassel hat den Flächennutzungsplan am 10.03.2026 mit Aktenzeichen 0030-21-061a10.02.01-00002#2025-00001 genehmigt.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange im Rathaus Bad Salzschlirf, Zimmer 7 während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

 

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bad Salzschlirf

Bekanntmachung des Inkrafttretens über die Bebauungsplansatzung  des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27  „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Budenrain“,

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf hat am 03.07.2025 die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung im Bereich „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Budenrain“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise gewertet und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Budenrain“ in der Gemarkung Bad Salzschlirf, Flur 18, Flst. Nr. 54/1, 118/1 und 55/1, bestehend aus der Plankarte und dem Textteil, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung gemäß § 10 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 HBO als Gestaltungssatzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht wurden gebilligt. Die parallel erfolgte Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Salzschlirf im Bereich „Budenrain“ wurde inzwischen durch das Regierungspräsidium Kassel unter dem Aktenzeichen 0030-21-061a10.02.01-00002#2025-00001 genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Budenrain“ in der Gemarkung Bad Salzschlirf, Flur 18, in Kraft.

Das Planungsgebiet erstreckt sich auf die in der Plankarte dargestellten Flurstücke Nr. 54/1, 118/1 und 55/1und weist ein „Sondergebiet für Photovoltaik“ aus.

 

 

Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Textteil, den Vorhabens- und Erschließungsplan, sowie die Begründung und die zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 im Rathaus Bad Salzschlirf, Bürgerbüro, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Öffnungszeiten:

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblichen Feiertag fällt.

Ferner ist der Bebauungsplan auf der Homepage der Gemeinde Bad Salzschlirf unter www.badsalzschlirf.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bad Salzschlirf geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Bad Salzschlirf, den 18.05.2026