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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 24/2025
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Sonderprogramm Gaststätten 2025

Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum bei dringend erforderlichen Investitionen

  • Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum bei dringend erforderlichen Investitionen
  • Fördersatz 45 Prozent, max. 200.000 Euro
  • 15.000 Euro Mindestinvestition für Investitionen und Anschaffungen

In Kooperation mit:

Ab 10.06.2025 besteht die Möglichkeit zur Antragstellung. Anträge können bearbeitet werden, solange ausreichend Landesmittel zur Verfügung stehen.

Was wird gefördert?
  • Planungskosten nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Leistungsphase 9,
  • Gebühren (z.B. Baugenehmigung),
  • Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,
  • Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 800 Euro netto,
  • Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. Catering, Wareneinkauf),
  • Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.
Wer wird gefördert?
  • Gaststättenbetriebe, die Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro (Kleinst- und Kleinunternehmen) sind.
  • Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes sind zuwendungsberechtigt, sofern sie abweichend von VV Nr. 1.7.2 zu § 44 LHO im Besitz eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) sind, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit – abweichend von der Richtlinie - von mindestens 5 Jahren umfasst.
Welche Voraussetzungen gibt es?

Gefördert werden Gaststättenbetriebe,

  • die innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum 2014-2020 oder außerhalb dieser Gebietskulisse in Orts-/ Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern /Einwohnerinnen liegen (siehe Anlage)
  • die Speisen und Getränke ausgeben
  • die eine Gewerbeanzeige der zuständigen Kommune vorlegen können
  • deren fachliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit an Hand eines Geschäftsplanes über einen 3jährigen Prognosezeitraum dokumentiert werden kann
  • anteilig mit 45% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 200.000 Euro verlorener Zuschuss; die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen.
  • die mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben.
  • deren Fördergegenstand zweckentsprechend verwendet wird und nach Abschlusszahlung nicht innerhalb des Zweckbindungszeitraumes von

o

15 Jahren für geförderte Bauten und bauliche Anlagen

o

5 Jahren für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte veräußert oder nicht mehr dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet wird. Der Zweckbindungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Wie sind die Konditionen?
  • Mindestinvestition von 15.000 €
  • Förderung 45% bis max. 200.000 € Zuschuss
  • bei Vorhaben mit mehr als 100.000 Euro Zuschuss ist bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen Nr. 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P) zu § 44 LHO zu beachten. Das hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz und der gemeinsame Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen ist zu beachten.
Rechtliche Hinweise
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
  • Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
  • Bewilligungsstelle ist die WIBank, Gruppe Investive Programme II
  • Fragen können an die folgende Email-Adresse gerichtet werden SoproGastro@wibank.de
  • Die Antragstellung erfolgt über das neue Antragsportal (www.lawileportal-hessen.de)
  • Im Rahmen der Registrierung erfolgt die Generierung einer Personenident-Nr. (PI). Sollten Sie bereits einen PI aufgrund vorheriger Antragstellungen haben, bitten wir Sie, sich unbedingt vor Registrierung im Portal mit uns, über unsere Email SoproGastro@wibank.de, in Verbindung zu setzen. Sie benötigen hier eine Freischaltung.

Fragen können an die folgende Email-Adresse gerichtet werden SoproGastro@wibank.de.