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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hebesatzsatzung - Anhebung zum 01.01.2025

4. Änderung zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

- Hebesatzsatzung -

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. Nr. 24/2025), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 34 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) und des § 16 des Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69, GewStG) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf am 23.06.2025 die folgende 4. Änderung zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 25.02.2014 beschlossen:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt geändert:

Ab dem 01.01.2025

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

600 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

795 v.H.

2.

für die Gewerbesteuer

375 v.H.

§ 2 Gültigkeit

Die vorstehenden Hebesätze gelten für die Haushaltsjahre ab 2025.

§ 3 Inkrafttreten

Die vorstehende Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

Diese Hebesatzsatzung wird hiermit ausgefertigt.

Der Gemeindevorstand

Bad Salzschlirf, den 24.06.2025

( Siegel )

gez.
(Klug, Bürgermeister)

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bad Salzschlirf, den 24.06.2025

gez.
Klug, Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am 27.06.2025 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bad Salzschlirf öffentlich bekannt gemacht.

Bad Salzschlirf, den 30.06.2025

gez.
Klug, Bürgermeister