Die Gemeinde bittet alle Grundstückseigentümer, ihre Anpflanzungen entlang von öffentlichen Straßen und Gehwegen zu überprüfen, ob Hecken und Bäume in den öffentlichen Verkehrsweg hineinragen.
Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer (Kraftfahrer, Radfahrer u. Fußgänger) sind alle Hecken bzw. Bäume so zu schneiden, dass ein Überwachsen auf die Straße oder den Gehweg vermieden wird.