Muster 1
zu § 60 Satz 1 Nr. 1 (§ 94 i.V.m. § 97 HGO)
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 29.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.692.117 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 10.170.751 EUR |
| mit einem Saldo von | 521.366 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 100 EUR |
| mit einem Saldo von | -100 EUR |
| ausgeglichen mit einem Überschuss von | 521.266 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 960.998 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.853.450 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.071.600 EUR |
| mit einem Saldo von | -2.218.150 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.567.279 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 960.791 EUR |
| mit einem Saldo von | 1.606.488 EUR |
| ausgeglichen mit einem Zahlungsmittelüberschuss | |
| des Haushaltsjahres von | 349.336 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.307.555 EUR festgesetzt. Zusätzlich fallen Umschuldungen im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 228.779 EUR an.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 183.000 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.300.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 600 v. H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 795 v. H. |
| 2. |
| Gewerbesteuer auf | 381 v. H. |
Es gilt das von der Gemeindevertretung am 29.01.2026 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 29.01.2026 beschlossene Stellenplan.
| (1) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleitet, ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 25.000 € und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 € und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. |
| (2) | Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Ausgaben im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 5 % der veranschlagten Erträge des Ergebnishaushaltes bzw. der Einzahlungen im Finanzhaushaltes festgestellt. |
| (3) | Die Wertgrenze für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 GemHVO wird auf 50.000 €/netto festgesetzt. |
Bad Salzschlirf, den 29.01.2026
[1] Bei Festlegung der Hebesätze im Rahmen einer gesonderten Satzung nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz ist in der Haushaltssatzung hierauf und auf die nachrichtliche Bedeutung der Angabe im Rahmen der Haushaltssatzung hinzuweisen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.06.2026 bis 10.07.2026 im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 aus oder dauerhaft online unter www.badsalzschlirf.de.
Bad Salzschlirf, den 25.06.2026