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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 28/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Bad Salzschlirf

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Müser Weg“ in Bad Salzschlirf mit Anpassung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf hat am 15.12.2021 die Aufstellung der o.g. Bebauungsplan-Änderung für einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Müser Weg“, mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Müser Weg“ in Bad Salzschlirf

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Müser Weg“ sollen bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für den Bau neuer und die Umnutzung bestehender baulicher Anlagen geschaffen werden.

Es handelt sich um eine Bebauungsplanänderung für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung § 13a BauGB). Der Bebauungsplan wird ohne Umweltbericht erstellt. Die Planung dient der Umwandlung eines Sondergebietes (SO) in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO.

Anpassung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Der Flächennutzungsplan wird nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 angepasst.

Die Bebauungsplanänderung und der Flächennutzungsplananpassung umfasst die Flurstücke 173/1, 174 und 176, im Flur 17 der Gemarkung Bad Salzschlirf. Die Lage des Geltungsbereichs ist aus nachfolgender Planabbildung ersichtlich:

(unmaßstäbliche Abbildung, genordet)

Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplan-Änderung und Flächennutzungsplan-Anpassung wird hiermit bekannt gemacht.

2. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3, Abs. 2 BauGB

Die Bebauungsplan-Änderung wird im Beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 angepasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Bauleitplan-Verfahren erfolgt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats und wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung liegt mit Begründung in der Zeit vom

20.07.2022 bis einschließlich 18.08.2022 öffentlich aus.

Während dieser Frist kann die Planung in der Gemeindeverwaltung Bad Salzschlirf, Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf, Bauverwaltung zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr)

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Bad Salzschlirf (https://www.badsalzschlirf.de/aktuelles/amtl-bekanntmachungen/) abrufbar.

Alle Bürger und Bürgerinnen haben in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die anstehende Planung zu informieren, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des betreffenden Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde Bad Salzschlirf. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen wird das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.

Bad Salzschlirf, den 13.07.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Salzschlirf
gez. Kübel, Bürgermeister