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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Muster 1

zu § 60 Satz 1 Nr. 1 (§ 94 i.V.m. § 97 HGO)

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 03.07.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

10.781.379 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

10.155.593 EUR

mit einem Saldo von

625.786 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

100 EUR

mit einem Saldo von

-100 EUR

ausgeglichen mit einem Überschuss von

625.686 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.122.443 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

446.950 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.854.463 EUR

mit einem Saldo von

-2.407.513 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.195.501 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

805.441 EUR

mit einem Saldo von

1.390.060 EUR

ausgeglichen mit einem Zahlungsmittelüberschuss

des Haushaltsjahres von

104.990 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.150.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 448.750 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.300.000 EUR festgesetzt.

§ 5[1]

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

600 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

795 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

375 v. H.

§ 6

Es gilt das von der Gemeindevertretung am 03.07.2025 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 03.07.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

(1)

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleitet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 25.000 € und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 € und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden.

(2)

Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Ausgaben im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 5 % der veranschlagten Erträge des Ergebnishaushaltes bzw. der Einzahlungen im Finanzhaushaltes festgestellt.

(3)

Die Wertgrenze für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 GemHVO wird auf 50.000 €/netto festgesetzt.

Bad Salzschlirf, den 03.07.2025

DER GEMEINDEVORSTAND DER
GEMEINDE BAD SALZSCHLIRF
gez.
- Peter Klug -
Bürgermeister

[1] Bei Festlegung der Hebesätze im Rahmen einer gesonderten Satzung nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz ist in der Haushaltssatzung hierauf und auf die nachrichtliche Bedeutung der Angabe im Rahmen der Haushaltssatzung hinzuweisen.