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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 29/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Standfestigkeitsprüfung

Die Friedhofsverwaltung informiert darüber, dass voraussichtlich in der 30 KW die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Standfestigkeitsprüfung der Grabmale auf dem Friedhof in Bad Salzschlirf durchgeführt wird.

Inhaber und Nutzungsberechtigte von Grabmalen werden bei festgestellten Mängeln schriftlich oder durch einen Aufkleber auf dem Grabstein informiert. Sie werden gebeten, die festgestellten Mängel zeitnah zu beheben, um mögliche Gefahren zu vermeiden.

Gemäß der Friedhofsordnung der Gemeinde Bad Salzschlirf (siehe § 33 Abs. 2, 3) sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Anlagen mindestens einmal im Jahr auf ihre Standfestigkeit zu prüfen oder durch Fachleute prüfen zu lassen.

Sollten bei den Kontrollen Mängel festgestellt werden, sind diese unverzüglich auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu beseitigen – auch wenn die Schäden äußerlich nicht sichtbar sind. Nur so kann die Sicherheit auf dem Friedhof gewährleistet werden.

Die Nutzungsberechtigten, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haften für daraus entstehende Schäden. Es ist daher im Interesse aller, die Grabstätten regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf fachgerecht instand zu setzen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit unser Friedhof ein Ort der Ruhe, Würde und Sicherheit bleibt.