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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 3/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen Abfallentsorgungsinfos

Nach den abfallrechtlichen Bestimmungen sind Abfälle im Allgemeinen über die kommunale Abfallbeseitigung zu entsorgen. Für den Bereich der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfälle gibt es eine Ausnahme. Diese Abfälle können auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, durch Verrotten, Kompostieren und Einbringen in den Boden beseitigt werden. Nur wenn sie dem Boden nicht zugeführt werden können, dürfen sie auch verbrannt werden, aber nur außerhalb der bebauten Ortslage.

Dabei sind nachfolgende Bestimmungen der Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen zu beachten:

Pflanzliche Abfälle dürfen nur auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, verbrannt werden. Sie dürfen nicht von anderen Stellen herangeschafft werden.

Das Verbrennen darf nur unter ständiger Aufsicht durchgeführt werden.

Die Abfälle dürfen nur bei trockenem Wetter verbrannt werden.

Die Abfälle müssen so trocken sein, dass möglichst wenig Rauch entwickelt wird, bei starker Rauchentwicklung ist das Feuer zu löschen.

Das Verbrennen ist nur zu folgenden Zeiten zulässig: Montag bis Freitag von 8.00 – 16.00 Uhr und Samstag von 8.00 – 12.00 Uhr.

Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:

100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen

35 m von sonstigen Gebäuden

5 m zur Grundstücksgrenze

100 m von Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen

50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen

100 m von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden

20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmalen und nicht abgeernteten Getreidefeldern.

Der örtlichen Ordnungsbehörde ist das Verbrennen zwei Werktage vor Beginn per E-Mail buergerbuero@badsalzschlirf.de anzuzeigen, damit Leitstelle und Feuerwehr rechtszeitig informiert werden können.

Das Verbrennen von Hausmüll und organischem Müll, Sperrmüll oder Bauresten ist nicht erlaubt!

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Anmeldung muss enthalten:

Lage des Grundstückes, auf dem die Abfälle verbrannt

werden sollen,

Art und Menge des Abfalls,

Name, Alter, Anschrift u. Handy-Nr.

der verantwortlichen Aufsichtsperson

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung

Wertstoffhof beim Gemeindebauhof, Mühlenweg 5:

Wer kann den Wertstoffhof nutzen?

  • alle Bürgerinnen und Bürger
  • alle Kleingewerbetreibende aus dem Landkreis Fulda
    (sofern diese an die Hausmüllabfuhrangeschlossen sind)

Welche Mengen werden angenommen?

  • Kleinmengen bis maximal 1,0 m³

Zur Entsorgung größerer Mengen müssen Sie ein gewerbliches Entsorgungsunternehmen beauftragen. Zudem bitten wir um Ihr Verständnis, wenn für einzelne Abfälle Gebühren erhoben werden.

Angenommen werden in Kleinmengen:

Altglas, Altmetall, Althölzer, Altpapier, Grünabfall, Leuchtstofflampen/Energiesparlampen,

Elektrokleingeräte sowie Drucker-/Tonerpatronen, Mineralischer Bauschutt, unverwertbare Baurestabfälle.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Öffnungszeiten des Wertstoffhofes, Mühlenweg 5:

April bis Oktober

mittwochs

17.00 – 18.00 Uhr

Ganzjährig

samstags

10.00 – 12.00 Uhr

Elektrische und elektronische Großgeräte:

(Haushaltsgroß-, Kühl-, Gefrier-, Fernsehgeräte u. Monitore):

  • Rücknahme durch den Fachhandel oder
  • Anmeldung zur Abholung der Geräte bei der Gemeindeverwaltung,

Tel.: 06648 / 9303 - 19

Altbatterien:

Sammelbehälter zur Abgabe finden Sie im Rathaus, Zimmer 3.

Entsorgungsinformation für Sperrmüllabfälle:

Sperrmüllabfälle werden bei Anruf des „Sperrmüll – Telefons“ für den Landkreis Fulda unter folgender Telefonnummer 0661 / 6006 – 7878 angemeldet.

Nähere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie auf Ihrem Abfallkalender der Gemeinde Bad Salzschlirf und auf der Homepage des Landkreises Fulda - Abfallwirtschaft.