Nach den abfallrechtlichen Bestimmungen sind Abfälle im Allgemeinen über die kommunale Abfallbeseitigung zu entsorgen. Für den Bereich der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfälle gibt es eine Ausnahme. Diese Abfälle können auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, durch Verrotten, Kompostieren und Einbringen in den Boden beseitigt werden. Nur wenn sie dem Boden nicht zugeführt werden können, dürfen sie auch verbrannt werden, aber nur außerhalb der bebauten Ortslage.
Pflanzliche Abfälle dürfen nur auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, verbrannt werden. Sie dürfen nicht von anderen Stellen herangeschafft werden.
Das Verbrennen darf nur unter ständiger Aufsicht durchgeführt werden.
Die Abfälle dürfen nur bei trockenem Wetter verbrannt werden.
Die Abfälle müssen so trocken sein, dass möglichst wenig Rauch entwickelt wird, bei starker Rauchentwicklung ist das Feuer zu löschen.
Das Verbrennen ist nur zu folgenden Zeiten zulässig: Montag bis Freitag von 8.00 – 16.00 Uhr und Samstag von 8.00 – 12.00 Uhr.
Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.
100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen
35 m von sonstigen Gebäuden
5 m zur Grundstücksgrenze
100 m von Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen
50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen
100 m von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden
20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmalen und nicht abgeernteten Getreidefeldern.
Das Verbrennen von Hausmüll und organischem Müll, Sperrmüll oder Bauresten ist nicht erlaubt!
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Lage des Grundstückes, auf dem die Abfälle verbrannt
werden sollen,
Art und Menge des Abfalls,
Name, Alter, Anschrift u. Handy-Nr.
der verantwortlichen Aufsichtsperson
Wer kann den Wertstoffhof nutzen?
Welche Mengen werden angenommen?
Zur Entsorgung größerer Mengen müssen Sie ein gewerbliches Entsorgungsunternehmen beauftragen. Zudem bitten wir um Ihr Verständnis, wenn für einzelne Abfälle Gebühren erhoben werden.
Altglas, Altmetall, Althölzer, Altpapier, Grünabfall, Leuchtstofflampen/Energiesparlampen,
Elektrokleingeräte sowie Drucker-/Tonerpatronen, Mineralischer Bauschutt, unverwertbare Baurestabfälle.
| Bitte beachten Sie die nachfolgenden Öffnungszeiten des Wertstoffhofes, Mühlenweg 5: | |
| April bis Oktober | |
| mittwochs | 17.00 – 18.00 Uhr |
| Ganzjährig | |
| samstags | 10.00 – 12.00 Uhr |
(Haushaltsgroß-, Kühl-, Gefrier-, Fernsehgeräte u. Monitore):
Tel.: 06648 / 9303 - 19
Sammelbehälter zur Abgabe finden Sie im Rathaus, Zimmer 3.
Sperrmüllabfälle werden bei Anruf des „Sperrmüll – Telefons“ für den Landkreis Fulda unter folgender Telefonnummer 0661 / 6006 – 7878 angemeldet.
Nähere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie auf Ihrem Abfallkalender der Gemeinde Bad Salzschlirf und auf der Homepage des Landkreises Fulda - Abfallwirtschaft.