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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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6. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Bad Salzschlirf vom 20.07.2022

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d. jeweils geltenden Fassung, der §§ 54 bis 58 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der jeweils geltenden Fassung, der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der jeweils geltenden Fassung hat die Gemeinde Bad Salzschlirf am 20.07.2022 folgende

6. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung

beschlossen:

Artikel 1
§ 24 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

§ 24 Benutzungsgebühren

(3) „Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasser 1,63 EURO (1,52 EURO zuzügl. 7% Umsatzsteuer)“

Die Absätze (1) und (2) des § 24 der Wasserversorgungssatzung bleibt in der ursprünglichen Fassung bestehen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese 6. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Bad Salzschlirf, den 21.07.2022

DER GEMEINDEVORSTAND
( Siegel )
gez. Kübel, Bürgermeister