Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d. jeweils geltenden Fassung, der §§ 54 bis 58 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der jeweils geltenden Fassung, der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der jeweils geltenden Fassung hat die Gemeinde Bad Salzschlirf am 20.07.2022 folgende
beschlossen:
§ 24 Benutzungsgebühren
| (3) | „Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasser 1,63 EURO (1,52 EURO zuzügl. 7% Umsatzsteuer)“ |
Die Absätze (1) und (2) des § 24 der Wasserversorgungssatzung bleibt in der ursprünglichen Fassung bestehen.
Diese 6. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Bad Salzschlirf, den 21.07.2022