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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 30/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Versteigerung

Die Gemeinde Bad Salzschlirf versteigert gegen Höchstgebot folgende Fundsachen.

Fundgegenstände sind Sachen, welche nach der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten, nicht an die eigentumsberechtigten Personen ausgehändigt werden können. Diese werden dann öffentlich versteigert.

Wir wissen auch, dass die folgenden Fundgegenstände (4 Fahrräder und ein Elektromobil) nicht im besten Zustand sind, aber vielleicht hat jemand unserer BürgerInnen Interesse daran. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche. Ein Zeugnis über den rechtmäßigen Erwerb wird nach einem erfolgreichen Zuschlag des Gebotes ausgestellt. Die Gegenstände können nach vorheriger Absprache mit dem Team des Bürgerbüros besichtigt aber nicht Probe gefahren werden (nicht verkehrssicher, reparaturbedürftig).

Gebote richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Versteigerung“ an die Gemeinde Bad Salzschlirf. Ihre Kontaktdaten sowie das Höchstgebot und die Nummer des Loses müssen im innenliegenden Brief genannt sein. Bei mehreren gleichen Geboten entscheidet das Los.

Ende der Gebotsfrist ist der 15.08.2025.