Am 15. August 2022 sind die nachstehenden Steuern und Abgaben für das III Quartal 2022 fällig:
Soweit die Abgaben noch nicht bezahlt wurden und der Gemeindekasse auch kein Sepa-Lastschriftmandat vorliegt, bitten wir, die Zahlungen so zu leisten, dass sie rechtzeitig über eines der nachfolgenden Konten eingehen:
Sparkasse Fulda:
IBAN: DE29 5305 0180 0004 0500 18 - BIC: HELADEF1FDS
Raiffeisenbank Großenlüder:
IBAN: DE52 5306 2035 0000 4000 17 - BIC. GENODEF1GLU
Zahlungspflichtigen, die bei ihrer Bank einen Dauerauftrag zur Begleichung der Gemeindeabgaben eingerichtet haben, empfehlen wir diesen entsprechend dem aktuellen Abgabenbescheid 2022 abzuändern.
Ferner bitten wir bei allen Überweisungen um Angabe der Beleg - Nr. - siehe gerahmter Fettdruck auf dem Abgabenbescheid 2022 - als Überweisungstext. Dies erleichtert eine korrekte Zuordnung der eingehenden Zahlungen.
Um den Zahlungspflichtigen zusätzliche Kosten zu ersparen, empfiehlt die Gemeindekasse die Einhaltung des o.g. Zahlungstermins, da wir ansonsten verpflichtet sind, auf alle Abgaben vom 5. Tage nach der Fälligkeit die gesetzlichen Mahngebühren nebst Säumniszuschlägen von 1 v.H. für jeden angefangenen Monat zu berechnen.