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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 31/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Friedrich Meister und Wilhelm Krüger zu Schiedsmännern gewählt

Die Gemeindevertretung hat in ihrer letzten Sitzung Neuwahlen für das Amt der Schiedsmänner durchgeführt. Dabei wurde der bisherige stellvertretender Schiedsmann Herr Friedrich Meister zum Schiedsamtsvorsteher gewählt. Neuer stellvertretender Schiedsmann ist Herr Wilhelm Krüger. Die Gemeinde bedankt sich bei dem vorherigen Schiedsamtsvorsteher Herr Dieter König für seine langjährige Tätigkeit.

Gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) werden Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Für die Wahl zum Schiedsamt müssen gesetzlich festgelegte Eignungen erfüllt sein. Die Schiedsperson Dieter König hat erklärt, sein Amt nicht weiter ausüben zu wollen Er übte dieses Amt bereits seit 2009 aus. Aus diesem Grund mussten Neuwahlen erfolgen.

Nachdem die Gemeindeverwaltung die bevorstehende Wahl gem. § 4 (3) HSchAG im Mitteilungsblatt mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können bekannt gemacht hat, wurden auch die Fraktionen der Gemeindevertretung zum Vorschlag geeigneter Personen aufgefordert.

Hierbei wurde Herr Friedrich Meister für die Wahl zum Schiedsmann und Herr Wilhelm Krüger für die Wahl zum stellvertretenden Schiedsmann vorgeschlagen. Herr Meister war vorher stellvertretenden Schiedsmann. Herr Krüger übt dieses Amt erstmalig aus.

Die Wahl muss noch durch das Amtsgericht in Fulda bestätigt werden. Die Amtszeit beginnt mit Ernennung durch den Direktor des Amtsgerichts. Bürgermeister Matthias Kübel bedankt sich bei Herrn Meister und Herrn Krüger für die Bereitschaft für dieses wichtige Amt in der Ortsgemeinschaft und dafür, hier Verantwortung zu übernehmen. Den künftigen Schiedspersonen wünschte er für die neue Amtsperiode eine gute und glückliche Hand und dankte für den ehrenamtlichen Einsatz.

Ein Schiedsamt wird von der jeweiligen Gemeinde zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten eingerichtet. In bestimmten Rechtsangelegenheiten ist ein vorab durchgeführtes Schlichtungsverfahren obligatorisch, um den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zu eröffnen.