Wir möchten alle Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam machen, dass das Parken am Fußgängerweg des Hohlweges verboten ist. Hintergrund ist, dass die vorhandene Breite der Straße nicht ausreicht, um die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten, sofern parkende Fahrzeuge am Straßenrand abgestellt sind.
Aus diesem Grund hat die Straßenverkehrsbehörde auf der Seite des Gehweges durchgängig ein absolutes Halteverbot angeordnet.
Wir bitten Sie freundlich darum, der Anordnung Folge zu leisten. Gleichzeitig kündigen wir an, dass nach einer Einführungsphase und der nun erfolgenden Bürgerinformation Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen werden. Verstöße gegen das Halteverbot werden dann auch geahndet.
Mit freundlichen Grüßen,