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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 27 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN-PV-ANLAGE BUDENRAIN“ SOWIE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS IM PARALLELVERFAHREN

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.05.2023 aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Budenrain“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Planbereich ist aus dem folgenden Planausschnitt ersichtlich:

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN-PV-ANLAGE BUDENRAIN“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, Begründung sowie des Vorhabens- und Erschließungsplans jeweils vom 07.08.2023 und die bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 02.10.2023 bis einschließlich 01.11.2023

im Rathaus Bad Salzschlirf, Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf, zu jedermanns Einsicht öffentlich zu folgenden Zeiten dargelegt:

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr.

Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen auch über das Internetportal der Gemeinde Bad Salzschlirf unter der Rubrik „Aktuelles - Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Während der Darlegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird dabei gebeten, die volle Anschrift und die betroffenen Grundstücke anzugeben, da das Ergebnis der Stellungnahme mitgeteilt wird.

Umweltbezogene Stellungnahmen:

Im Rahmen des Scoping-Termins wurden folgende umweltbezogenen Stellungnahme abgegeben:

  • Stellungnahme des RP Kassel, Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz vom 10.07.2023;

  • Stellungnahme des RP Kassel, Dezernat Bergaufsicht v. 04.07.2023

  • Stellungnahme des RP Kassel, Dezernat Regionalplanung vom 03.07.2023

Umweltbezogene Informationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Es liegt als Teil B der Begründung ein Umweltbericht als Vorentwurf vor. Im weiteren Verfahren wird ein Bodengutachten, ein Artenschutzgutachten sowie ein Blendgutachten erstellt.

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB und §4a (6) BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 (2a) Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (Präklusion).

Gemeinde Bad Salzschlirf, den 21.09.2022

Gez. Matthias Kübel, Bürgermeister
Entwurf Dagmar Sippel

Planungsbüro pds

06.09.2023/ geändert 19.09.23