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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushalt_Bekanntmachung 2023

Muster 1

zu § 60 Satz 1 Nr. 1 (§ 94 i.V.m. § 97 HGO)

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 15.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

9.151.674 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

8.665.923 EUR

mit einem Saldo von

485.751 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

176.437 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

123.200 EUR

mit einem Saldo von

53.237 EUR

ausgeglichen mit einem Überschuss von

538.988 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

744.950 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.599.461 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.301.210 EUR

mit einem Saldo von

-701.749 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.003.250 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.034.725 EUR

mit einem Saldo von

-31.475 EUR

ausgeglichen mit einem Zahlungsmittelüberschuss

des Haushaltsjahres von

11.726 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 665.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.115.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

695 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

695 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

375 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 15.06.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleitet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 € und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 € und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden.

Bad Salzschlirf, den 16.06.2023

DER GEMEINDEVORSTAND DER
GEMEINDE BAD SALZSCHLIRF
gez.
- Matthias Kübel -
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 102 abs. 4, 103 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat haben folgenden Wortlaut:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.09.2024 bis 11.10.2024 im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:

Öffnungszeiten:

Montag- Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag

14:00 – 18:00 Uhr

Bad Salzschlirf, den 13.09.2024

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Bad Salzschlirf

gez.
- Matthias Kübel -
Bürgermeister