Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf hat am 22.09.2023 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage zur Kuppe“ in der Fassung vom 28.08.23 / 05.09.23 mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen sowie die Auswertung der bisher eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen. Dieser Beschluss wir hiermit nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB bekannt gemacht.
Die Lage des Geltungsbereichs ist aus nachfolgender Planabbildung ersichtlich:
(unmaßstäbliche Abbildung, genordet)
Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage zur Kuppe“ und die Begründung liegen in der Zeit vom
09.10. bis zum 07.11.2023
im Rathaus der Gemeinde Bad Salzschlirf während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr)
Die auszulegenden Unterlagen sind über das Internetportal der Gemeinde Bad Salzschlirf (https://www.badsalzschlirf.de/aktuelles/amtl-bekanntmachungen/) und zusätzlich über das Internetportal des Planungsbüros unter https://www.planungsbuero-sippel.de/beteiligungsverfahren abrufbar. Alle Bürger und Bürgerinnen haben in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die anstehende Planung zu informieren, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern.
| - | 16- Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 16.11.23, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz mit Hinweisen zum Niederschlagswasser und Versiegelung; |
| - | 16- Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 16.11.23, Fachdienst Bauen und Wohnen, Immissionsschutz, mit Hinweisen zu möglichen Blendwirkungen, |
| - | 16- Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 16.11.23, Fachdienst Natur und Landschaft mit Hinweisen zum Umweltbericht mit Artenschutzbeitrag und Kompensation; |
| - | 16- Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 16.11.23, Fachdienst Landwirtschaft mit Hinweisen auf die landwirtschaftliche Vorbehaltsfläche im Regionalplan. |
| - | 28-4 - Regierungspräsidium Kassel, Abt. Grundwasserschutz und Bodenschutz v. 19.10.22 mit Anregungen und Hinweisen zur Erstellung des Umweltberichts; |
| - | 28-6 - Regierungspräsidium Kassel, Abt. Immissionsschutz v. 18.11.22 mit Hinweisen zu möglichen Blendwirkungen; |
| - | Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASB) inkl. Erfassung der Fauna, Büro für Landschaftsökologie Simon & Widdig GbR, Marburg v. 24.08.2023; |
| - | G u t a c h t e n G02/2023 zur Frage der eventuellen Blend- und Störwirkung von sich in Gebäuden aufhaltenden Personen durch eine in Bad Salzschlirf zu installierende Photovoltaikanlage, Dr. Hans Meseberg, Berlin; |
| - | Stellungnahme zum Entwässerungsverhalten des geplanten Solarparks in Bad Salzschlirf, Sonnwinn Photovoltaik, 37284 Waldkappel-Rechtebach v. 10.04.2023; |
| - | Bodenschutzkonzept zur geplanten PV-Anlage in Bad Salzschlirf v. 28.03.23, TAUW, Regensburg |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des betreffenden Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde Bad Salzschlirf. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen wird das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Bad Salzschlirf, den 25.09.2023