Muster 1
zu § 60 Satz 1 Nr. 1 (§ 94 i.V.m. § 97 HGO)
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 15.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 9.015.013 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 8.587.608 EUR |
| mit einem Saldo von | 427.405 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 12.934 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 25.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -12.066 EUR |
| ausgeglichen mit einem Überschuss von | 415.339 EUR, |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| auslaufender Verwaltungstätigkeit auf | 689.866 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.640.395 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.069.000 EUR |
| mit einem Saldo von | - 428.605 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 591.192 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 851.379 EUR |
| mit einem Saldo von | - 260.187 EUR |
| ausgeglichen mit einem Zahlungsmittelüberschuss | |
| des Haushaltsjahres von | 1.074 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 541.565 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 241.950 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 695 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 695 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 375 v. H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 15.02.2024 beschlossene Stellenplan.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleitet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 € und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 € und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden.
Bad Salzschlirf, den 02.09.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie hat haben folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.10.2025 bis 26.10.2025 im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:
| Öffnungszeiten: | |
| Montag- Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 14:00 – 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 – 18:00 Uhr |
Bad Salzschlirf, den 22.09.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Bad Salzschlirf