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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushalt_Genehmigung_Bekanntmachung 2024

Muster 1

zu § 60 Satz 1 Nr. 1 (§ 94 i.V.m. § 97 HGO)

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 15.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

9.015.013 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

8.587.608 EUR

mit einem Saldo von

427.405 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

12.934 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

25.000 EUR

mit einem Saldo von

-12.066 EUR

ausgeglichen mit einem Überschuss von

415.339 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

auslaufender Verwaltungstätigkeit auf

689.866 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.640.395 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.069.000 EUR

mit einem Saldo von

- 428.605 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

591.192 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

851.379 EUR

mit einem Saldo von

- 260.187 EUR

ausgeglichen mit einem Zahlungsmittelüberschuss

des Haushaltsjahres von

1.074 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 541.565 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 241.950 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

695 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

695 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

375 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 15.02.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleitet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 € und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 € und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden.

Bad Salzschlirf, den 02.09.2025

DER GEMEINDEVORSTAND DER
GEMEINDE BAD SALZSCHLIRF
gez.
Peter Klug -
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie hat haben folgenden Wortlaut:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.10.2025 bis 26.10.2025 im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:

Öffnungszeiten:

Montag- Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag

14:00 – 18:00 Uhr

Bad Salzschlirf, den 22.09.2025

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Bad Salzschlirf

gez.
Peter Klug
Bürgermeister