Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf hat in Ihrer Sitzung am 14.12.2023 den Beschluss zur Aufstellung des interkommunalen Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet am Steinhaupt“ gefasst.
Der Bebauungsplan Nr. 5 umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Bad Salzschlirf, Flur 17,
Flurstücke: 82/2 und 86/3
Gemarkung Eichenau, Flur 4,
Flurstücke: 300/7, 299/17, 298/17, 297/17, 296/17, 295/17, 294/17 und 138/4 (Weg teilweise)
Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Mit der Ausweisung des Gewerbegebietes soll die Schaffung von Gewerbegebietsflächen zur Erweiterung des Gewerbegebietes Bad Salzschlirf vorgenommen werden.
Die Lage des Geltungsbereichs des interkommunalen Bebauungsplanes des Gemeinde Bad Salzschlirf und Großenlüder Nr. 5 „Gewerbegebiet Am Steinhaupt“ ist aus nachfolgender Planabbildung ersichtlich:
Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplan-Änderung und Flächennutzungsplan-Anpassung wird hiermit bekannt gemacht
Bad Salzschlirf, den 24.01.2024