vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage zur Kuppe“ in Bad Salzschlirf mit Anpassung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf hat am 05.09.2022 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.
Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage zur Kuppe“ in Bad Salzschlirf
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage zur Kuppe““ sollen bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem privaten Grundstück eines ansässigen Investors zur eigenen Stromversorgung im Norden von Bad Salzschlirf geschaffen werden.
Die Planung dient der Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik zur Deckung des Bedarfes an erneuerbaren Energien.
Anpassung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Der Flächennutzungsplan wird nach gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst.
Der Bebauungsplan und die Flächennutzungsplananpassung umfasst das Flst Nr. 63, Flur 12, in der Gemarkung Bad Salzschlirf mit einer Fläche von ca. 0,5 ha und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch das Flurstück Nr. 64/1
Im Osten durch den bestehenden Weg Flurstück Nr. 84/1
Im Süden durch das bestehende Betriebsgelände, Flurstück Nr. 80/3
Im Westen durch den bestehenden Weg Flurstück Nr. 117.
Die Lage des Geltungsbereichs ist aus nachfolgender Planabbildung ersichtlich:
(unmaßstäbliche Abbildung, genordet)
Dieser Beschluss wir hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Bauleitplan-Verfahren erfolgt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats und wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit Begründung in der Zeit vom
20.10.2022 bis einschließlich 21.11.2022 öffentlich aus.
Während dieser Frist kann die Planung in der Gemeindeverwaltung Bad Salzschlirf, Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf, Bauverwaltung zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr)
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Bad Salzschlirf (https://www.badsalzschlirf.de/aktuelles/amtl-bekanntmachungen/) abrufbar.
Alle Bürger und Bürgerinnen haben in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die anstehende Planung zu informieren, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des betreffenden Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde Bad Salzschlirf. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen wird das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Bad Salzschlirf, den 12.10.2022