Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Auf Grundlage der Eingaben aus zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen, der Ergebnisse derLärmkartierung des HLNUG und der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde wurde unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden der
erstellt und treten mit der Veröffentlichung am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die genannten Teilpläne sind ab dem 28. Oktober 2024 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel unter https://rp-kassel.hessen.de/ unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachung“ einsehbar und zum Download bereitgestellt.