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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderung der Parkgebührenordnung

Gemeinde Bad Salzschlirf

4. Änderung zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) Vom 11.11.2009

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der zuletzt gültigen Fassung, des § 6a des Straßenverkehrsgesetzes in der zuletzt gültigen Fassung und der Verordnung des Landes Hessen zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Parkgebühren in der zuletzt gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf in ihrer Sitzung am 15.11.2023 folgende 4. Änderung zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren beschlossen:

Artikel 1

§ 1 „Geltungsbereich“ wird Abs. I S. 2 wie folgt geändert:

Auf öffentlichen Plätzen, auf denen das Parken nur mit Bedienung eines Parkscheinautomaten oder eines Parkscheinabfertigungssystems zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, werden Gebühren je Stellplatz erhoben. Dies betrifft die Parkplätze in der Lindenstraße, Bonifatiusstraße und in der Bahnhofstraße sowie die Großparkplätze Moorbadehaus Am Solebad und „An der Altefeld“ (Bereich Wohnmobil).

Artikel 1a

§ 3 „Gebührenhöhe“ wird wie folgt geändert:

I) In Absatz I S. 1 wird eingefügt (rot markiert): „Parkplatz in der Lindenstraße, Moorbadehaus, Bonifatiusstraße Parkplatz an der Therme und Bahnhofstraße“.

II) Nach Absatz II wird ein neuer Absatz IIa) eingefügt mit folgendem Wortlaut: „Auf dem Parkplatz an der Therme ist zusätzlich das Lösen eines Tagestickets möglich. Die Gebühr beträgt 2,- € / Tag.“

Artikel 2

§ 4 „Bewohnerparkausweis“ wird Abs. I S. 1 wie folgt geändert:

Für Parkplätze im Geltungsbereich gem. § 1 sowie in der Schmittstraße und in der Bahnhofstraße, Höhe Hausnummer 30 werden auf Antrag nur für Bewohner mit Erstwohnsitz in Bad Salzschlirf Bewohnerparkausweise ausgestellt. Der Ausweis ist nicht übertragbar und nur gültig für maximal zwei eingetragene KFZ und die konkret benannte Parkzone und eine Ausweichzone.

Artikel 3

§ 5 „Gewerbeparkausweise“ wird Abs. I S. 1 wie folgt geändert:

Für Parkplätze im Geltungsbereich gem. § 1 sowie in der Schmittstraße und in der Bahnhofstraße, Höhe Hausnummer 30 werden auf Antrag für maximal zwei eingetragene KFZ, für jeden in Bad Salzschlirf gemeldeten Gewerbebetrieb maximal drei Gewerbeparkausweise ausgestellt. Der Ausweis ist nicht übertragbar und nur gültig für die konkret benannte Parkzone und eine Ausweichzone.

Artikel 4

§ 5 „Gewerbeparkausweise“ wird Abs. III ergänzt:

Für Parkplätze, die durch eine Nutzung als Außensitzfläche für einheimische Gastronomiebetriebe in Anspruch genommen werden sollen, kann auf Antrag bei der Gemeindeverwaltung ein Dauernutzungsrecht ausgestellt werden. Die Inanspruchnahme ist nur in unmittelbarer Nähe des Betriebes möglich. Die Verwaltung erstellt eine Genehmigung, die Parkplatzflächen für Gastronomiebetriebe für Freisitzflächen zu nutzen. Dabei ist eine klar erkennbare, räumliche Abgrenzung zum verbleibenden Parkplatz herzustellen, so dass Nutzerkonflikte vermieden werden. Eine Beeinträchtigung der Sicht in den Verkehrsraum ist unzulässig. Die Verkehrssicherung gegen den laufenden Verkehr ist auf eigene Kosten herzustellen.

Die Gebühr für ein solches Nutzungsrecht beträgt 30 € pro Parkplatz pro Monat. Eine mehrmonatige Beantragung ist möglich. Eine vorübergehende Nutzung von bis zu zwei Wochen pro Jahr bleibt kostenfrei.

Die vorstehende Regelung gilt nicht während der durch Marktordnung geregelten Feste und Veranstaltungen der Gemeinde oder der Touristik und Service GmbH.

Artikel 5

Diese 4. Änderung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Diese Gebührenordnung wird hiermit ausgefertigt:

Bad Salzschlirf, den 16.11.2023

Der Gemeindevorstand

(Siegel)

gez.
Kübel
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bad Salzschlirf, den 16.11.2023

(Siegel)

gez.
Matthias Kübel
Bürgermeister